falsch und abweichend von den tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten eingeschätzt werden. Diese Kritik muss sich die Arbeiterkammer gefallen lassen, weil sie richtig ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch auf die Kritik des oberösterreichischen Abgeordneten Dr. Gumplmaier eingehen.
Herr Dr. Gumplmaier, Sie haben den Fehler gemacht, bei der Kritik der Oberösterreichischen Landesregierung nicht zu berücksichtigen, dass diese dem ursprünglich in Begutachtung stehenden Entwurf gegolten hat. Dieser Entwurf hat massive Abänderungen erfahren, sodass die von Ihnen zitierten Kritikpunkte heute nicht mehr aufrechtzuerhalten sind.
Auch in der Diskussion um das oberösterreichische Volksbegehren hat der oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter – das ist auch in den Protokollen nachzulesen – ausdrücklich festgehalten, dass das Volksbegehren im Parlament fair, umfassend und ausreichend diskutiert worden ist. Es ist somit auch die Meinung, dass einfach drübergefahren worden ist und es keine entsprechende Beachtung gefunden hat, aus meiner Sicht nicht aufrechtzuerhalten.
Ich habe selbst an den Verhandlungen mit den Sozialpartnern teilgenommen. Wir hatten 29 Eckpunkte vereinbart, die einer Lösung zuzuführen waren. Bei 28 Eckpunkten sind wir zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen, beim 29. Punkt nicht. Und es ist selbstverständlich so, dass dann, wenn es keine Gesamtzustimmung gibt, auch die Zustimmung zu den 28 Punkten hier in Frage steht.
Eines verwundert mich jedoch – und das verwundert mich auch bei Ihnen, Herr Kollege Molzbichler –: dass das, was von Seiten der Arbeitnehmervertretungen, von Seiten der Sozialdemokratie in Rechnung gestellt worden ist und immer auch als Forderung auf dem Tisch war, nämlich die Gegenrechnung, nunmehr anders gesehen wird.
Ich denke, dass für acht Millionen Österreicher 100 Arbeitsplätze – so viele sind es nach dem derzeitigen Stand der Antragstellung, weil 54 auch auf Grund des Antrags in der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und Angestellten, der nunmehr zusammengelegten Pensionsversicherungsanstalt, Altlasten sind, die sie in ihren Einsparungspotentialen nicht bewältigen konnten und deren Bestehen sie nun für drei Jahre abgesichert haben wollen – ein durchaus zumutbarer Aufwand sind, um die Pensionskonten bis zum 1. Jänner 2007 eben für die acht Millionen Österreicherinnen und Österreicher auszufertigen und zu erstellen.
Ich meine, dass sich viele dieser Punkte heute tatsächlich anders darstellen, als es auch in der Kritik des Landes Oberösterreich dargestellt wurde. Der wichtigste Punkt für mich ist, dass für den jetzt im Bundesrat vorliegenden und zur Abstimmung gelangenden Gesetzentwurf die Haltung des Verfassungsdienstes-Bundeskanzleramt eine gänzlich andere ist als jene in der Verfassungsbeurteilung des Landes Oberösterreich zum Begutachtungsentwurf. Ich halte das für einen wichtigen Fortschritt und auch einen Beweis dafür, dass die entsprechenden Regelungen nicht aus Jux und Tollerei gegen alle Interessen in Österreich verabschiedet wurden, sondern dass wir sehr wohl die im Begutachtungsverfahren eingebrachten Argumente berücksichtigt haben, um die Verfassungskonformität zu gewährleisten.
Ich bin auch sicher, dass jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Jahre 2003, 2004 in Pension gegangen sind und deren Minderung über der Deckelung von 5 Prozent gelegen ist, mit Genugtuung die Zurückzahlung von 0,1 bis maximal 5 Prozent bekommen werden und eine lebenslange Erhöhung ihrer Pension als positiv und nicht als negativ betrachten werden.
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