Meine Damen und Herren! Ein erst heute bekannt gewordenes Gerichtsurteil des Innsbrucker Landesgerichts besagt, dass die Personalvertretung ihre Klage durchgebracht hat. Die Personalvertreter haben nämlich geklagt, dass sie nicht informiert worden sind, und das Landesgericht Innsbruck hat ihnen Recht gegeben. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Landesgericht Innsbruck sagt, der Postvorstand muss die Personalvertretung lückenlos und vollständig darüber informieren, wie die nächsten Schritte umgesetzt werden. Und das ist nicht geschehen, somit ist auch die Zusperrverordnung aufgehoben.
Lieber Herr Staatssekretär! Wenn die Meldungen stimmen, dass der Herr Vizekanzler, der ja angeblich krank ist, mit dem Kärntner Landeshauptmann diese Universaldienstverordnung, die er neu überarbeitet hat, in einer Pressekonferenz vorstellen möchte, so wäre doch eigentlich das Parlament der richtige Ort, an dem Sie, Herr Staatssekretär, uns heute diese neu überarbeitete Universaldienstverordnung vorstellen könnten. (Beifall bei der SPÖ.)
Worum geht es wirklich bei dieser Schließung von Postämtern, meine Damen und Herren? – Der Finanzminister verlangt eine Sonderdividende, genau auf diese muss die Post reagieren. Sie muss Einsparungen tätigen, damit sie diese Sonderdividende auch ausschütten kann. Das ist der wahre Grund; es ist kein Willkürakt der Post, die Postämter zu schließen.
Geschätzte Damen und Herren! Wenn ich immer in den Medien höre, die Bürgermeister müssten zustimmen, dass ihr Postamt geschlossen werden darf, so sage ich, ich hoffe nur, dass es nicht so ist wie im Jahr 2002, als man den Bürgermeistern ein Mitspracherecht eingeräumt hat, wobei aber von vornherein klar war, dass sie nichts zu sagen hatten. Ich hoffe, dass diesmal doch eine andere Vorgangsweise gewählt wird.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir haben eine Bürgermeisterin in unseren Reihen, die im Jahr 2002 von einer Postamtschließung betroffen war, nämlich Frau Bürgermeister Ebner. In ihrer Gemeinde wurde ein Postpartner gefunden. Die Geschichte, die ich jetzt erzählen möchte, war ja auch in der Sendung „Report“ am Dienstag ganz klar zu verfolgen. Die Post bezahlt dem Postpartner 52 € im Monat. Dafür muss er eine Stunde pro Tag die Dienste der Post verrichten. Jetzt noch einmal zum Nachdenken: Eine Stunde pro Tag, im Monat bekommt er dafür 52 €!
Am Dienstag im „Report“ ist das so zum Ausdruck gekommen: Der Verlust an Kunden, die davonrennen, weil sie zu lange warten müssen, bis sie bei den Postpartnern bedient werden – sei es in Trafiken oder in Lebensmittelgeschäften –, ist wesentlich höher als der Verdienst. (Bundesrat Kneifel: Das ist zu wenig!)
Auch das wird sicherlich in der neuen Verordnung stehen, dass vielleicht die Post mehr zahlen muss, aber noch einmal: Ich glaube, dass das nicht der richtige Weg ist. Wir müssen uns die Postämter weiterhin leisten.
Herr Staatssekretär! Ich hoffe, dass wir heute von dieser so wichtigen Universaldienstverordnung etwas hören werden. Ich hoffe auch, dass die Zukunft der Postämter nicht auf so wackeligen Beinen steht, sodass wir uns in Zukunft wieder Gedanken über eine nächste Dringliche Anfrage machen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)
16.09
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zur Beantwortung der an Herrn Bundesminister Gorbach gerichteten Anfrage erteile ich Herrn Staatssekretär Mag. Mainoni das Wort.
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