Ja, heute war die konstituierende Sitzung. Der Vizekanzler und ich waren dabei und haben bereits einige Themen erörtert und haben, immer voranstellend, der Österreichischen Post AG klargemacht: So wie 2002 kann es nicht gehen! Im Jahr 2002 hat man – und darauf muss man auch achten – die Universaldienstverordnung auch deshalb geschaffen, weil von der Post immer behauptet wurde, es werde zu keinen weiteren Schließungen mehr kommen. Ich erinnere da nur an das Vorstandsmitglied Halbmayr, der das gegenüber der „Presse“ – und das ist somit nachweisbar – auch erläutert hat.
Was wir darüber hinaus verlangt haben, ist eine Evaluierung der so genannten Optimierung aus dem Jahr 2002, denn bereits damals, bei der Schließung der 637 Filialen, ist man davon ausgegangen, dass die Post in einigen Filialen defizitär ist und deshalb diese schließen möchte. Bei dieser Evaluierung wird geprüft, was sich zwischen 2002 und 2004 tatsächlich verändert hat.
Zur Frage 6: „Wie lauten die konkreten Vorschläge zur Änderung der Universaldienstverordnung, die Sie erarbeiten lassen?“
Ich darf Ihnen dazu sagen: Die Vorschläge, die Ideen, die Gedanken zielen alle einzig und allein darauf ab, dass die Struktur für die Bevölkerung erhalten bleibt. Unser Ansatz ist nicht die Österreichische Post AG, wobei ich dem Vorstand in dieser Hinsicht keinen Vorwurf mache. In einer Aktiengesellschaft hat der Vorstand selbstverständlich darauf zu achten, dass gewinnoptimierend agiert wird. Er ist seinem Aufsichtsrat und selbstverständlich auch der ÖIAG verantwortlich.
Tatsache ist aber, dass wir – sprich die Politik – die Verantwortung gegenüber der Bevölkerung hinsichtlich der Aufrechterhaltung des Netzes und der Versorgung der Postkunden haben. Das ist unser oberstes Ziel, und darauf zielt letztendlich auch eine mögliche Änderung der Universaldienstverordnung ab, die gegenüber der Post AG im Raume steht.
Es gibt da mehrere Möglichkeiten: Wir haben zum Beispiel Vorbilder aus Deutschland, wo eine fixe Zahl vorgeschrieben ist. In Deutschland sind es, sofern ich mich nicht irre, 12 000 Filialen, die vorgeschrieben sind. Das wurde gesetzlich festgeschrieben. Die Deutsche Post hat sich aber in einer freiwilligen Selbstbindung dazu erklärt, dass 13 500 Filialen durchgehend betrieben werden, wobei allerdings ein Großteil davon Postpartner sind, aber die Versorgung ist damit gewährleistet.
Also unsere Änderung der Universaldienstverordnung zielt einzig und allein darauf ab, dass die Post – nicht wie im Jahr 2002 – nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung in der Lage sein wird, wenn man sich mit den Bürgermeistern nicht einigt, die Filialen nicht ersatzlos zu schließen.
Betreffend das Nichteinigen von Bürgermeistern darf ich noch ganz kurz auf Folgendes hinweisen, weil das auch bereits angezogen wurde: Es geht erstens um die Erstausstattung. Wenn jemand bereit ist, Postpartner zu werden, sei es ein Lebensmittelgeschäft oder wer auch immer, dann hat die Post so zu verhandeln, dass dies für diesen Postpartner möglichst attraktiv ist, dass die Erstausstattung zur Verfügung zu stellen ist und dass, was noch viel wichtiger ist, die Onlinekosten zu tragen sind, denn der Postpartner muss ja durchgehend erreichbar sein und seine Möglichkeiten am Netz gegenüber den Kunden wahrnehmen können.
Es müssen die Onlinekosten jedenfalls so attraktiv sein – und sie müssen von der Post übernommen werden –, dass die Postpartner sagen: Jawohl, dann bin ich bereit, das zu machen! Das sind rund 140 € im Monat.
Ich habe heute informell mit der Post AG darüber gesprochen und habe gesagt: Wenn Sie wirklich die Filialen an Postpartner übergeben wollen, dann werden Sie auch in die
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite