Staatssekretär Mainoni eindrucksvoll unter Beweis gestellt, und dafür möchte ich mich bei beiden Herren herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrat Stadler: Kukacka hat das nicht gesagt!)
Es ist eben Aufgabe der Regierung, wenn etwas nicht so läuft, wie wir uns das vorstellen, einzugreifen und entsprechende Maßnahmen zu setzen. Ich finde, das ist ein ganz normaler Prozess. Die Regierung wird ein Unternehmen, das der Bevölkerung verpflichtet ist, das dem Staat, der ÖIAG im weiteren Sinne verpflichtet ist, in dem der Staat einen gewissen Einfluss hat, zur Verantwortung ziehen, ihm entsprechende Eisen anlegen und sagen: Bitte, wie schaut es aus? Heute hat Staatssekretär Mainoni selbstverständlich mehr sagen und berichten können, weil er gerade taufrisch von der Sitzung der Arbeitsgruppe gekommen ist. Das war sehr gut, weil wir damit den aktuellen Stand mitbekommen haben und uns wirklich gut informiert fühlen. (Bundesrat Stadler: Die persönliche Einstellung des Staatssekretärs Kukacka zur Post war sehr deutlich zu bemerken!) Die persönliche Einstellung des Herrn Kukacka ist völlig identisch mit allen Punkten, die im Regierungsübereinkommen stehen. (Bundesrat Gruber: Ist dieselbe wie die zur Eisenbahn!)
Österreich ist ein Rechtsstaat, in dem Verordnungen und Gesetze eingehalten werden. Die erste Watsche, die die Post bekommen hat – das haben wir heute schon gelesen, es ist schon zitiert worden –, ist die einstweilige Verfügung durch das Landesgericht Innsbruck. Dieses Gericht gab einer Feststellungsklage der Personalvertretung von Tirol und Vorarlberg Recht und erklärte die Informationspolitik der Post AG für unrechtmäßig. (Bundesrat Kaltenbacher: Genau!)
Es gibt in diesem Staat funktionierende Organe, Regierungsstellen, Behörden, Gerichte, die solche Fehlleistungen, auch wenn sie von allerhöchsten Managern dieser Republik begangen werden, entsprechend ahnden. Und das soll uns mit Genugtuung erfüllen! (Bundesrat Kaltenbacher: So ist es!)
Ich darf Ihnen dazu aktuell berichten, dass das Landesgericht Innsbruck auch die Mängel aufgelistet hat. In einem 19 Seiten umfassenden Beschluss listet das Gericht die Mängel der Informationspolitik der Post AG auf. Die Post wird schuldig gesprochen, vor Beginn der Schließungen die Personalvertretung – übrigens auch die Regierung, so darf ich ergänzen – nicht in ausreichendem Maß informiert zu haben. Außerdem habe sie nicht gesagt, welche Ämter und vor allem warum sie geschlossen werden sollen. Deshalb: Zurück an den Start, liebe Post AG!
Laut Gericht hätte die Personalvertretung bereits in die Planung der so genannten Finalnetzoptimierung einbezogen werden müssen. Das hat sie nicht getan die Post! Deshalb müssen wir ihr auf die Finger klopfen! Das ist doch ganz natürlich. Dazu sind wir da, dazu werden wir bezahlt. Wir müssen schauen, dass die Bevölkerung zu ihrem Recht kommt, vor allem aber auch, dass die Gesetze eingehalten werden, die wir in diesem Haus beschlossen haben. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und Bundesräten der SPÖ.)
Die Personalvertretung hätte also einbezogen werden müssen, und bei Unstimmigkeiten wären Beratungen notwendig gewesen, stellt das Landesgericht Innsbruck fest. All diese Pflichten habe die Post verletzt. Jetzt muss sie zurück an den Start! Wir können uns auf unseren Rechtsstaat verlassen in Österreich. Das ist doch eine Genugtuung für uns Abgeordnete und Volksvertreter, dass hier ein Pflock eingeschlagen wird und man sagt: Bis hierher und nicht weiter! Und zurück, und jetzt macht das ordentlich, und dann werden wir sehen, was herauskommt. (Bundesrat Gruber: Gott sei Dank, sind diese Gerichte noch nicht geschlossen worden!)
Gott sei Dank! Ja, das habe ich ohnehin gesagt. Gott sei Dank! Freut mich, dass du mit mir einer Meinung bist. (Weiterer Zwischenruf des Bundesrates Gruber.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite