Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 24

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Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist nicht die Zweidrittelmehrheit. (Bundesrat Gruber: Noch nicht!)

Es bleibt daher bei der Tagesordnung wie vorgesehen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich beabsichtige, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 5 bis 7, 8 und 9, 11 bis 13, 16 und 17, 18 bis 20 sowie 40 und 41 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz, das Bun­desgesetz über die Führung der Bundesgendarmerie im Bereich der Länder und die Verfügung über die Wachkörper der Bundespolizei und der Bundes­gendarmerie und das Beamten-Dienstrechtsgesetz geändert werden (SPG-No­velle 2005) (643 d.B. und 723 d.B. sowie 7156/BR d.B. und 7164/BR d.B.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen, wie vorgesehen, zum 1. Punkt.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Höfinger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Bericht des Ausschus­ses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezem­ber 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz, das Bundesgesetz über die Führung der Bundesgendarmerie im Bereich der Länder und die Verfügung über die Wachkörper der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie und das Beamten-Dienstrechtsgesetz geändert werden (SPG-Novelle 2005).

Hohes Haus! Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher zum Antrag kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein. Als Erster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny.

Ich nehme an, dass die freiwillige Redezeitbeschränkung jedem bekannt ist. 10 Minu­ten, Kollege Konecny; ab dem fünften Redner sind es dann 6 Minuten. – Bitte.

 


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