Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist nicht die Zweidrittelmehrheit. (Bundesrat Gruber: Noch nicht!)
Es bleibt daher bei der Tagesordnung wie vorgesehen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich beabsichtige, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 5 bis 7, 8 und 9, 11 bis 13, 16 und 17, 18 bis 20 sowie 40 und 41 unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
1. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz, das Bundesgesetz
über die Führung der Bundesgendarmerie im Bereich der Länder und die Verfügung
über die Wachkörper der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie und das Beamten-Dienstrechtsgesetz
geändert werden (SPG-Novelle 2005) (643 d.B. und 723 d.B. sowie
7156/BR d.B. und 7164/BR d.B.)
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen, wie vorgesehen, zum 1. Punkt.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Höfinger übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz, das Bundesgesetz über die Führung der Bundesgendarmerie im Bereich der Länder und die Verfügung über die Wachkörper der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie und das Beamten-Dienstrechtsgesetz geändert werden (SPG-Novelle 2005).
Hohes Haus! Der Bericht
liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher zum Antrag kommen.
Der Ausschuss für innere
Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein. Als Erster zum Wort gemeldet ist Herr
Bundesrat Konecny.
Ich nehme an, dass die freiwillige Redezeitbeschränkung jedem bekannt ist.
10 Minuten, Kollege Konecny; ab dem fünften Redner sind es dann
6 Minuten. – Bitte.
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