Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 25

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9.22

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Vielleicht noch einen kleinen Nachtrag zur Debatte, die wir soeben abgewickelt haben; Kollege Bieringer lächelt schon, er weiß wohl, was ich jetzt sagen werde. Irgendwie muss der ÖVP am Samstag, Sonntag ein paulinisches Wun­der begegnet sein, denn am Freitag war es eben jener Kollege Bieringer, der für eine Umgestaltung der heutigen Tagesordnung dergestalt plädiert hat (Bundesrat Reisen­berger: Na schau!), dass man das Gesetz, das wir jetzt zu debattieren haben, mit der Frau Bundesminister debattieren kann. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Bitte schön, ich anerkenne plötzliche Sinneswandlungen als legitim. (Bundesrat Bieringer: Nein!) Das Wochenende war ein beschauliches, Kollege Bieringer ist zu einer anderen Einsicht gekommen worden (Bundesrat Bieringer: Nein!), dementsprechend debattieren wir jetzt, und ich werde das auch folgsam tun. (Bundesrat Bieringer: Sie müssen schon dazusagen, Herr Kollege, ich habe ausdrücklich gesagt, wenn sie heute angelobt wird, dann auf den Schluss der Tagesordnung – und nur dann!)

Es ging doch wohl darum, das Gesetz mit ihr debattieren zu können, aber, wie gesagt, kein Problem. Wir werden diese Möglichkeit schaffen, die Frau Bundesminister wird uns mit Sicherheit, das heißt, ob mit Sicherheit kann ich nicht sagen, aber hoffentlich sagen, was sie von den hier vorgeschlagenen Maßnahmen hält.

Das Gesetz, mit dem Herr Bundesminister Strasser angetreten ist, umfasst aus meiner Sicht drei Bereiche, und meine Fraktion hat zu diesen drei Bereichen einen sehr differenzierten Zugang.

Es geht zunächst einmal um Maßnahmen, die einen Versuch darstellen, in bestimmten Bereichen durch die Ausweitung gesetzlicher Möglichkeiten Sicherheitsrisken auszu­schalten. Es ist über diese Vorschläge intensiv und auch im Detail diskutiert worden, und es sind Lösungen zustande gekommen, die vielleicht nicht zur Begeisterung hin­reißen, die aber im Prinzip auch wir mitzutragen in der Lage sind.

Es ist mir bewusst, und ich sage das ausdrücklich, dass es sich in jedem einzelnen dieser Fälle um eine Gratwanderung zwischen Datenschutz und zivilen Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger handelt, dass dieser Grat mit einem unter dem Eindruck einer sehr weit reichenden Kriminalitätswelle entstandenen Unsicherheitsgefühl zu begehen ist und es ein sehr, sehr schwieriges Unterfangen ist, nicht auf der einen oder auf der anderen Seite hinunterzurutschen.

Es handelt sich dabei einerseits um die Schaffung von Schutzzonen, wo es – rechts­staatlich nicht unbedenklich, gar keine Frage – ein Wegweisungsrecht und ein Betre­tungsverbot geben soll, ohne dass eine konkrete Handlung von der betreffenden Per­son gesetzt werden muss, sondern eben auf Grund der Umstände die Überlegung, der Verdacht besteht – etwa im Bereich Drogenhandel –, dass die betreffende Person solche Handlungen setzen oder begünstigen könnte.

Wie gesagt, rechtsstaatlich ein Grenzfall. Etwas, das keine strafbare Handlung ist, son­dern eine optische Erscheinung, ein Verhalten, wird, wenn auch in moderater Form – „Wegweisung“ heißt ja nicht „einsperren“ – pönalisiert.

Wir haben zweitens den Bereich der Videoüberwachung. Dabei handelt es sich um einen Eingriff in eine Art von informationeller Selbstbestimmung der Menschen. Auf der anderen Seite müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass dadurch für die Exekutive Mög­lichkeiten geschaffen werden, die nahezu jeder Private in seinem Bereich ganz selbst­verständlich in Anspruch nimmt. Die Zahl der Kameras, der Videokameras ist unend­lich. Der Unterschied ist, dass sie privat betrieben werden, gewissermaßen als Aus­druck eines erweiterten Hausrechtes. Der Exekutive waren diese Möglichkeiten bisher weitestgehend verwehrt, außer in konkreten Verdachtsfällen.

 


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