Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 26

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Im vorliegenden Gesetzesbeschluss ist nun die Möglichkeit vorgesehen, an Brenn­punkten der Kriminalität sichtbar und mit entsprechenden Hinweisen, die den Bürger darauf aufmerksam machen, dass er sich in eine derart überwachte Zone begibt, Kameras aufzustellen. Während der Detailberatungen ist die Bestimmung hinzuge­kommen, dass Bänder – wenn sie Beweismaterial sind, gilt das selbstverständlich nicht – nach 48 Stunden zu löschen sind. Es soll ja keine Bewegungskartei der öster­reichischen Bevölkerung ad infinitum entstehen. Aber ich sage ganz ehrlich, dass das auch für mich wirklich eine Gratwanderung ist und in der Interessenabwägung eben auch die Möglichkeit der Zustimmung enthalten ist.

Drittens – und hiebei geht es in Wirklichkeit eher um eine Technisierung einer Maß­nahme, die unproblematisch auch heute getroffen werden kann – geht es um die auto­matisierte Kfz-Kennzeichenerfassung. Überall kann ein Gendarm oder ein Polizist stehen und Nummern aufschreiben, an der Grenze, an einem x-beliebigen Parkplatz. Wenn also insbesondere auf den großen Parkplätzen bei Einkaufszentren eine solche Einrichtung installiert wird, so tut diese an sich nichts anderes – vielleicht etwas mechanischer, datenmäßig umfangreicher –, als bisher auch der Gendarm mit Kugel­schreiber und Zettel hat erledigen können. – Das ist noch die unproblematischste Maßnahme.

Schließlich: die Schaffung der bundesweiten Gewalttäterkartei; auch eine Gratwan­de­rung, wo zwei Interessen ganz klar gegeneinander abzuwägen waren.

Auf der einen Seite geht es ja um Menschen, die in einem ganz spezifischen Bereich, nämlich in Bezug auf Gewalt gegen Frauen, straffällig oder, korrekterweise gesagt, auffällig – es muss nicht notwendigerweise eine Straffälligkeit sein – geworden sind und die weggewiesen wurden, etwa aus der ehelichen Wohnung. Nun leben wir in einer mobilen Gesellschaft. Es gibt Zweitwohnsitze, es gibt Wohnsitzveränderungen in hohem Tempo und in großer Zahl, und die lediglich lokale Speicherung dieser Daten hat auch in der Praxis dazu geführt, dass es Fälle gegeben hat, in denen eine Weg­weisung gewissermaßen übertreten wurde, dagegen aber nicht vorgegangen werden konnte, weil in dem anderen örtlichen Bereich der Exekutive keine entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestanden sind; so etwa bei einem Zweitwohnsitz.

Wieder eine Gratwanderung, eine Interessenabwägung, aber ich kann nachvollziehen, dass hier die Interessenabwägung zugunsten der geschlagenen, misshandelten Frauen ausgefallen ist.

In all diesen vier Bereichen eine interessante Debatte, eine schwierige Abwägung, aber letztendlich doch etwas, wo wir politisch durchaus mitstimmen können.

Der zweite große Bereich betrifft die Zusammenlegung der beiden Exekutivkörper. Hier sind insbesondere auch in den Gesprächen mit den Landeshauptleuten wesentliche Fortschritte gegenüber den ursprünglichen Plänen des Ressorts erzielt worden. Es gibt zwar einen einheitlichen Wachkörper, aber die Unterstellungsverhältnisse sind im We­sentlichen entsprechend der bisherigen Teilung Polizei – Gendarmerie aufrecht geblie­ben. Es ist damit insbesondere aus der Sicht der Länder – und das ist für den Bun­desrat wichtig – zumindest einmal vom Gesetzestext her keine Verschlechterung eingetreten.

Allerdings ist anzumerken, dass sich das Innenministerium nach dieser Einigung ein nicht unproblematisches Durchgriffsrecht bis zum letzten Beamten dieser vereinheit­lichten Exekutive durch die sehr weit gehende Definition des inneren Dienstes geschaffen hat, was man sich zumindest in der Praxis sehr genau anschauen muss.

Ich komme aber nun, nachdem ich gesagt habe, dass wir diese Maßnahme zugunsten einer hoffentlich erhöhten Sicherheit begrüßen – eine organisatorische Maßnahme, die


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