Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 38

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kerung. Die Exekutive muss auch von der Bevölkerung entsprechende Informationen bekommen, und das natürlich auch umgekehrt.

7. Punkt: Einheitliche, stark reduzierte Arbeitsprozesse sind das Um und Auf der neuen Polizei.

8. Punkt: einheitliche Ausbildung, einheitliche Ausrüstung, einheitliche Kommunika­tions­systeme, einheitliche Kriminalitätsbekämpfung, einheitlicher Verkehrsdienst. Da­durch besteht mehr Flexibilität, aber auch mehr Effizienz im Einsatz.

9. Punkt: Vorteile für die Mitarbeiter, bessere Karrierechancen durch bessere Ausbil­dung, höhere Einkommen für Außen-, Nacht- und Wochenenddienste. Berufsspezifi­sche Erschwernisse werden im Dienst- und Pensionsrecht anerkannt.

10. und wesentlichster Punkt: Die Zusammenlegung dieser Wachekörper bedeutet ein Mehr an Sicherheit für die Österreicherinnen und Österreicher.

Geschätzte Damen und Herren! Wie geht es nun weiter? Die Überführung der Zollwache wurde bereits im März 2004 durchgeführt. Nach der Beschlussfassung im Nationalrat habe ich bereits angeordnet, dass vorbehaltlich der heutigen Beschluss­fassung alles darangesetzt wird, dass die Umsetzungsschritte gemacht werden. Wir müssen schauen, dass diese Zeit der Verunsicherung, was auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft, sehr kurz ist, dass diese Struktur so rasch wie möglich Platz greifen kann. Ich gehe davon aus, dass die wesentlichsten Bereiche dieses neuen Sicherheitspolizeigesetzes, insbesondere was die Zusammenlegung der Wachekörper betrifft, am 1. Juli 2005 umgesetzt sein werden. Dazu gibt es Projektteams mit 32 Pro­jekten. Projekte gibt es unter der Leitung des Brigadiers Franz Lang, aber auch Projekte innerhalb der einzelnen Bundesländer. Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass hier ein Landeslenkungsausschuss eingerichtet worden ist, damit diese regionale Umsetzung gemeinsam mit den Ländern erfolgen kann.

Geschätzte Damen und Herren! Die heute vorliegende SPG-Novelle beinhaltet aber auch andere wichtige Punkte, wie sie teilweise bereits von einigen Rednern genannt wurden. Einer davon ist die Videoüberwachung. Der Einsatz von Videotechnik ist ein wichtiger Aspekt in der Kriminalitätsbekämpfungsstrategie und führt in Verbindung mit anderen polizeilichen Maßnahmen zweifellos zum Erfolg. Videoüberwachung an Krimi­nalitätshäufungspunkten, so genannten Hot Spots, hat zum einen einen präventiven Charakter, und zum anderen können Videoüberwachung und Videoaufzeichnung im Anlassfall bei der Begehung von kriminellen oder terroristischen Handlungen eine bedeutende Hilfe zur Aufklärung begangener Straftaten sein. Ein wesentlicher Punkt ist bei dieser Regelung, dass die Rechtsschutzbeauftragten mit eingebunden sind.

Ein weiterer Punkt, der aus meiner Sicht in dieser Novelle zum Sicherheits­polizei­gesetz sehr wichtig ist, ist die Schutzzone. Die Einrichtung von Schutzzonen ist ein weiteres wichtiges Instrument zum Schutz unserer Kinder, zum Schutz unserer Jugendlichen vor gefährlichen Angriffen, insbesondere im Bereich der Suchtmittel­kriminalität.

Ich selbst war einmal im Bereich des Suchtgiftmissbrauches tätig und habe gesehen, was sich hier abspielt, welcher Gefahr hier Kinder und Jugendliche ausgesetzt werden. Daher ist es für mich eine sensationelle Angelegenheit, wenn nun diese Schutzzonen eingerichtet werden. Das heißt, dass in Zukunft an Orten, wo sich überwiegend Min­derjährige aufhalten, insbesondere bei Schulen, bei Tagesheimen, bei Kindergärten, an Orten, wo Personen strafbaren Handlungen ausgesetzt sein können, durch die Sicherheitsbehörde eine Schutzzone von bis zu 150 Metern um das Schutzobjekt errichtet werden kann. Ich glaube – und vermutlich sehen das alle Damen und Herren hier im Bundesrat so –, dass das eine ganz besonders wichtige Maßnahme ist.

 


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