Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 39

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Geschätzte Damen und Herren! Die Zusammenlegung der Wachekörper Gendarmerie und Polizei ist für mich ein historischer Moment. Ich hätte es mir nicht gedacht, dass das Innenminister Strasser mit seinen Experten schafft. Ich bin daher der Meinung, dass der 9. Dezember, an dem die Beschlussfassung im Nationalrat erfolgte, und auch dieser heutige Tag, der 15. Dezember – es wäre wirklich unnötig, hier eine Verschie­bung durchzuführen –, historische Tage für die Sicherheitspolitik sind. (Bundesrat Gruber: Entschuldigung, aber heute ist der 20.!)

Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren Experten, noch einmal herzlichen Dank für Ihr Engagement, und ich ersuche Sie, dass dieser Meilenstein der Sicherheitspolitik gesehen wird und alle hier im Bundesrat vertretenen Damen und Herren dieser ganz bedeutenden Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes die Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.26

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.

 


10.26

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegen, die zu Beginn der Sitzung dafür eingetreten waren, diesen Tagesordnungspunkt heute nicht in Verhandlung zu nehmen, haben einen wichtigen Hinweis unterlassen, nämlich wann es denn gefällig wäre und wie man das Problem beseitigen wollte, das mit einem zwangsläufig rück­wirkenden In-Kraft-Treten verbunden ist. Sie wissen alle, dass wesentliche Teile des Gesetzesbeschlusses mit 1. Jänner des kommenden Jahres in Kraft treten sollen, und eine weitere Verzögerung hätte zwangsläufig zur Folge, dass es zu einem rückwir­kenden In-Kraft-Treten kommt. Die verfassungspolitischen Folgen, die so etwas hat, und die Bedenklichkeit eines solchen Vorganges verbieten es von selbst, einer solchen Erwägung näher zu treten.

Die Organisation der Sicherheitsbehörden und des öffentlichen Sicherheitsdienstes durch den Bund hat naturgemäß zahlreiche Berührungspunkte mit den Ländern. Losgelöst vom Ergebnis des Verfassungskonvents und daher offenkundig fürs Erste auch erfolgreicher ist die Neuordnung der Bundeswachkörper, wobei es zu einem konstruktiven Zusammenwirken des Innenministeriums mit den Ländern kam. Da die Länder selbst keine Wachkörper unterhalten dürfen und bei der Vollziehung der Landesgesetze auf die Mithilfe der Bundesexekutive angewiesen sind und überdies gemeinsam mit den Gemeinden Teilverantwortung für die öffentliche Sicherheit haben, kommt einer guten Zusammenarbeit große Bedeutung zu.

Natürlich kann man sich im Beziehungsgeflecht Innenministerium, Sicherheits­direk­tionen, Polizei und Landesbehörden auch andere Konstruktionen vorstellen. Von der jetzt gefundenen Lösung unterscheiden sie sich im Wesentlichen aber dadurch, dass sie nicht auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen sind. Politik wird gemeinhin als Kunst des Möglichen beschrieben. Dagegen gibt es den Einwand, das Mögliche herbeizuführen sei keine große Kunst, die Kunst der Politik liege darin, das Notwendige möglich zu machen. Es ist Innenminister Strasser zu danken, dass er dieser Aufgabe erfolgreich nachgekommen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Einige aus Sicht der Länder in der Regierungsvorlage noch unbefriedigend geregelte Punkte veranlassten die Landeshauptmännerkonferenz zu einem nachdrücklichen Vorstoß, und es ist dem Innenministerium zu danken, dass hier eine befriedigende Lösung gefunden wurde. Das betrifft in erster Linie – Herr Kollege Konecny hat schon darauf hingewiesen – die Unterstellung der Bezirkspolizeikommanden unter die Be-


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