Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 40

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zirks­hauptmannschaften und die Eingrenzung der Zuständigkeit der Landespolizeikom­manden für den inneren Dienst auf die Durchführung von Einsätzen. Nach der Regierungsvorlage wären sie auch für die Planung und Leitung zuständig gewesen, was zu einer problematischen Vermischung von Wachkörper- und Behördenfunktionen geführt hätte.

Die strategische Führung bleibt also bei den Sicherheitsdirektionen und Bezirks­hauptmannschaften, und es ist zu hoffen, dass sie nicht im Wege der Ressourcen­steuerung durch die Polizei konterkariert wird und damit ins Leere läuft.

Von vornherein unbestritten war die Fortschreibung der bereits bisher bestehenden und bewährten Regelung, wonach personalorganisatorische Maßnahmen im Bereich von Bezirks- oder Stadtpolizeikommanden im Einvernehmen mit dem Landes­haupt­mann vorzunehmen sind.

Offen, allerdings auch nicht Inhalt der vorliegenden Novelle, ist die Forderung der Länder, wonach die Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in den Sicherheitsdirektionen, also auf Landesebene, belassen und personell aus­reichend ausgestattet werden sollen. Es wäre interessant zu erfahren, ob es dabei bleibt oder ob tatsächlich weiter geplant ist, diese Einrichtungen zu zentralisieren.

Zum Schluss noch zwei kurze weiterführende Anmerkungen. Dass in Vorarlberg mit den Gemeindesicherheitswachen jeder 9. Exekutivbeamte von den Gemeinden und auch vom Land bezahlt wird, sollte die Polizei nicht dazu verleiten, bei der aus­reichenden Dotierung mit Planstellen im Ausgleich dazu kürzer zu treten. Es ist anzu­erkennen, dass die von Minister Strasser im letzten Stellenplan erkämpften Planstellen dazu führen, dass in nächster Zeit bestehende Lücken wieder geschlossen werden können. Das Landesgendarmeriekommando hat erst kürzlich darauf hingewiesen, dass im nächsten Jahr nach Abschluss der notwendigen Ausbildungsmaßnahmen so viel Personal wie schon lange nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

Dass Gemeinden im Interesse der Verkehrssicherheit dazu übergehen müssen, beispielsweise die Überwachung von Geschwindigkeitsübertretungen privaten Unternehmen zu übertragen, weil sich die örtliche Gendarmerie dazu personalbedingt nicht in der Lage sieht, ist kein befriedigender Zustand.

Ein zweiter Punkt: In den letzten Jahren waren wir mit größeren Katastrophen­ereignissen konfrontiert, die in die zweckmäßige Forderung gemündet haben, dass der Landeshauptmann als zentraler regionaler Katastrophenmanager und direkter An­sprechpartner aller Einrichtungen des Bundes installiert werden soll. Das ist ein ver­fassungspolitisches Anliegen, das noch seiner Erledigung harrt. Es betrifft nicht nur den Innenminister, sondern auch den Bundesminister für Landesverteidigung. Wir wis­sen das bei ihm in guten Händen, und ich möchte ihm zum Schluss auch dafür danken, dass er die undankbare Aufgabe, für kurze Zeit zwei so sensible Ressorts zu führen, mit Bravour gemeistert hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.32

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


10.32

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Zusammenführung von Polizei und Gendarmerie ist im Prinzip eine sinnvolle Angelegenheit. Es bleibt zu hoffen, dass sie sich auch positiv auswirken wird. Ob das allerdings in den nächsten Jahren schon passieren wird, daran habe ich sehr große Zweifel, denn die schon oft erwähnte Ausschreibung von 5 300 Posten wird auf jeden Fall dazu führen, dass in


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