Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 66

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Dass unsere Fraktion arge Bedenken hat, dass wir mit diesem Gesetz noch nicht das erreichen, was wir brauchen, um Wettbewerbsgleichheit zwischen kleinen und mitt­leren Unternehmen und großen Konzernen herzustellen, hängt mit ein paar Dingen zusammen, die ich noch ganz kurz erwähnen möchte. Ich meine, dass es noch an der entsprechenden personellen Ausstattung und der Erweiterung der rechtlichen Möglich­keiten der Kontrollbehörden mangelt, dass es auch notwendig wäre, ein Regressrecht der Sozialversicherung gegenüber dem Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall eines Schwarzarbeiters anzuhängen. Ich würde sogar so weit gehen, dass man auch Spitzenmanager mit in die Pflicht nimmt und nicht nur irgendwie anonym einen Konzern.

Bezüglich der tätigen Reue habe ich rechtspolitische Bedenken, denn das ist unter Umständen in einem Finanzverfahren, üblicherweise jedoch nicht, und das wird mir Professor Böhm bestätigen, in einem Strafprozess möglich.

Ich meine, diese Dinge sind nachzujustieren, wenn auch hier – ganz richtig – ein erster, guter Schritt in die richtige Richtung gemacht wurde. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

12.12

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.13

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Drei Themen stehen jetzt auf der Tagesordnung. Das Erste ist die Strafprozessnovelle 2005. Herr Professor Böhm hat das hier schon entsprechend unterfüttert, wenn man das so ausdrücken darf. Dennoch möchte ich hier vor allem eines hervorheben, dass es nämlich nach langen, langen Jahren gelungen ist, Möglichkeiten zu schaffen, um die Verfahren einer Beschleuni­gung zuzuführen, was für die Rechtsicherheit in Österreich von großer Bedeutung ist.

Das Zweite ist der Sozialversicherungsbetrug. Wir haben jetzt von allen möglichen Seiten gehört, dass es einfach zu wenig scharf sei, für andere ist es vielleicht wieder etwas zu radikal, ich denke jedoch, es ist zumindest einmal ein doch ernst zu nehmender Versuch, dem Sozialversicherungsbetrug zu Leibe zu rücken.

Der Sozialversicherungsbetrug ist auf jeden Fall etwas, das den Sozialversicherungen Geld in höchstem Maße entzieht, selbstverständlich aber auch dem Finanzminister, und das die Schwarzarbeit bisher gefördert hat. Dem soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Dieser Riegel muss sich aber doch auch ein bisschen an der Praxis orientieren. Wenn man den idealen Standpunkt vertritt, dass ein Unternehmer bereits eine Woche, 14 Tage vorher weiß, dass er bei der und der Baustelle 200 Arbeiter braucht und dann auch alle 200 tatsächlich kommen, dann ist das vom idealen Stand­punkt her sicherlich großartig. Allein die Praxis schaut leider etwas anders aus. Wenn zum Beispiel eine Winter-Baustelle gegeben ist, Herr Kollege Gruber, dann muss man mit großem Bedauern feststellen, dass von diesen 200 vielleicht nur 80 die Arbeit an dem betreffenden Montag auch tatsächlich antreten. Die anderen 120 erscheinen nicht. Ich will jetzt nicht analysieren, aus welchen Gründen, aber Faktum ist: Sie sind nicht an der Arbeitsstelle. (Bundesrat Gruber: Woher beziehen Sie als Beamter Ihre umfas­senden Kenntnisse der Wirtschaft?)

Daher ist die jetzige Regelung, dass man nur jene anmeldet, die sich am ersten Tag auch tatsächlich dort befinden, ein vernünftiger Schritt, denn alles andere würde An­meldung, Rückmeldung, Abmeldung und so weiter bedeuten, was sicherlich eine große Verzögerung verursachen würde.

 


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