Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 68

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Kranken­anstalten für Insassen von Justizanstalten.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeits­prüfungsgesetz 2000 geändert werden (UVP-G-Novelle 2004) (648 d.B., 313/A und 757 d.B. sowie 7157/BR d.B. und 7171/BR d.B.)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 und das Hochleistungs­strecken­gesetz geändert werden (758 d.B. sowie 7158/BR d.B. und 7172/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 8 und 9 ist Herr Bundesrat Kraml. Ich ersuche darum, beide Berichte unter einem zu erstatten. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Berichterstatter Johann Kraml: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (UVP-G-Novelle 2004).

Der Bericht liegt schriftlich vor. Ich komme zum Antrag:

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlagen am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. den im Artikel 1 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 und das Hochleistungsstreckengesetz geändert werden.

Der Bericht liegt ebenfalls schriftlich vor. Ich komme zur Antragstellung:

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehr den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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