Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 75

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Erstens: die Verlängerung des Umweltsenates, zweitens: Wie setzen wir internationale Verpflichtungen, die Aarhus-Konvention und damit die Bürgerbeteiligung entsprechend auch im UVP-Gesetz um? Und drittens: Wie können wir für ProjektbetreiberInnen und ProjektplanerInnen – ich nenne immer die weibliche Form, meine Damen und Herren, um die Zeit zu verkürzen; als Frauenministerin steht mir auch die Verwendung dieser Form zu; die Herren dürfen sich aber auch angesprochen fühlen – den Ablauf dieser Verfahren effizienter konzentrieren und gestalten?

Zum ersten Punkt, sehr geehrte Damen und Herren: Der Umweltsenat ist weisungsfrei und läuft bis Ende des Jahres 2004. Er bedarf daher als zweite Instanz, die in dieser Vorlage vorgesehen ist, einer entsprechenden Verlängerung. Der Umweltsenat wird mit diesem Gesetz bis zum Jahre 2010 verlängert und damit im Behördenverfahren als Instanz auch weiterhin zur Verfügung stehen.

Zweiter Punkt: Bürgerbeteiligung. Wenn man Umweltpolitik in ihren zwei wichtigen Eckpunkten sieht, nämlich Transparenz und Beteiligung, dann ist es gut, dass wir es nunmehr Umweltorganisationen ermöglichen, stärker auch im Verfahrensverlauf am UVP-Verfahren zu partizipieren und ihre Vorstellungen sowie die Einhaltung von Umweltvorschriften entsprechend umzusetzen.

Damit sind, wie ich meine, die zentralen Antworten gegeben auf das, was in der Aarhus-Konvention angesprochen wurde beziehungsweise worauf diese abgestellt ist.

Der dritte Punkt, nämlich die Frage: Welche Antwort geben wir im Verfahren selbst, um stärker, schneller und besser koordiniert die entsprechenden Antworten geben zu können? – In diesem Zusammenhang haben wir einen Schwerpunkt gesetzt, wonach zum Beispiel künftig keine Trassenverordnung mehr erlassen wird, sondern der Verkehrsminister die UVP im Rahmen eines Bescheidverfahrens macht. Dabei wer­den alle von den Bundesministerien zu vollziehenden Bundesgesetze angewendet und darüber hinaus auch alles, was in den Bundesländern zu koordinieren ist – bis hin zur gutachterlichen Tätigkeit –, stärker gemeinsam geplant, damit Ablaufsysteme be­schleu­nigt und ein entsprechendes Maß an Rechtssicherheit gewährleistet werden kann.

So gesehen ist die Änderung betreffend die Verlängerung des Umweltsenats und auch die Frage der Bürgerbeteiligung, die heute mit dieser UVP-Gesetz-Novelle erfolgt, ein richtiger Schritt in Richtung Transparenz und Beteiligung der Bürger an umwelt­relevanten Prozessen.

Zum nächsten Punkt und damit auch zum aktuellen Thema Spielberg: Es bringt nichts, jetzt mit Schuldzuweisungen – welcher Art auch immer – zu agieren. Tatsache ist: Es geht darum, wie wir ein Projekt, das für die Region, das für die Menschen in dieser Region, aber auch für das ganze Land wichtig ist, so begleiten, dass dieses Projekt sowohl den Anforderungen des Umweltschutzes entspricht als auch in dieser Region umsetzbar bleibt.

Mit dem heutigen Antrag der ÖVP-Fraktion wird versucht, diesem Projekt in einer derzeit schwierigen Phase wieder auf die Beine zu helfen. Ich hoffe jedenfalls sehr, dass es gelingt, einen für alle Beteiligten zufrieden stellenden Weg zu finden.

Ich wünsche diesem Gesetz und auch seiner Umsetzung in den nächsten Jahren alles Gute. Es ist wichtig für die Umwelt, aber auch wichtig für die Rechtssicherheit in unserem Lande. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.47

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Weilharter.

 


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