Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 79

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Ebenso geht es bei diesem Gesetz um die Umsetzung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in nationales Recht. Solche Geräte sind im täglichen Leben, als Wegbegleiter in unserer Gesellschaft, in Haushalten und Büros nicht mehr wegzu­denken. In privaten Haushalten fallen rund 45 Prozent des jährlichen Elektroschrotts, und zwar in der Größenordnung von 100 000 Tonnen an. Die Geschwindigkeit tech­nischer Erneuerungen geht zunehmend rascher vor sich; daher erhöhen sich auch die Abfallmengen laufend.

Die EU-Elektronik-Altgeräte-Richtlinie verfolgt das Ziel, diese Abfallmengen und die Belastung dieses Abfalls mit gesundheitlich bedenklichen Stoffen zu reduzieren. Jeder Hersteller soll für die Finanzierung der Entsorgung jener Abfälle zuständig sein, die durch seine Produkte anfallen: entweder direkt oder durch Teilnahme an einem kollektiven System.

Die Grundzüge dieser EU-Richtlinie sind in der vorliegenden Novelle zum Abfall­wirtschaftsgesetz enthalten. Das Gesetz spricht von der kostenlosen Abgabe von Geräten in Geschäften sowie von Sammelstellen beziehungsweise der Verpflichtung des Handels, bei Neukauf von Elektrogeräten ein Altgerät derselben Art oder Funktion kostenlos zurückzunehmen.

Mit einigen Teilen der Umsetzung dieser Richtlinie sind wir jedoch nicht einverstanden, so zum Beispiel was die Verpflichtung für Gemeinden anlangt, Abgabestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte einzurichten, denn es fragt sich schon, wer die zusätzlichen Kosten hiefür tragen soll. – Ich befürchte, dass diese neuen Sammel­kosten bei den Gemeinden anstatt bei den Herstellern hängen bleiben und in „logischer Folge“ und in Form von Müllgebühren an die Konsumenten weitergegeben werden.

Weiters werden die Abfallbesitzer verpflichtet, diese Abfälle vor Übergabe an die Deponien untersuchen zu lassen; die Abfälle müssen registriert werden.

Die Abfallsammler haben diese Aufgabe ebenso wie die Abfallbehandler. Wer jedoch die Formulierungen genau liest und analysiert, der wird feststellen können, dass diese leider sehr unpräzise sind, vor allem was den Punkt der Übernahme der Kosten angeht. Wir haben die Befürchtung, dass wieder einmal die Gemeinden und deren Bürger zur Kasse gebeten werden. Der Endverbraucher hat zwar in Zukunft die Möglichkeit, derartige Elektronik- und Elektrogeräte gratis bei den Sammelzentren abzu­geben, es gibt aber die Verpflichtung, dass zwischen den Herstellern, den Importeuren und den Gemeinden diesbezüglich entsprechende Vereinbarungen getrof­fen werden müssen. – Bis heute kenne ich eine solche Vereinbarung allerdings nicht. Ich weiß auch nicht, was geschieht, wenn derartige Vereinbarungen nicht getroffen werden.

Wir haben auch die Befürchtung, dass die vorgesehenen Koordinierungsstellen in Zukunft möglicherweise auch als Lobbyist, als Lobby-Stellen für die Hersteller fungieren können. Wenn es keine Vorschriften für die Unternehmer und Betriebe gibt, dann nützt es sehr wenig, an die Menschen zu appellieren, sie mögen doch bei ihrem täglichen Einkauf an die Müllberge denken. Bei diesem Gesetz müsste meines Erachtens mehr geschehen. Wir können dem daher unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.01

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


13.01

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Ja, wir leben in einem tech-


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