die Erstellung eines Umweltberichts, die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Einbeziehung von Umweltbehörden im Verfahren und gegebenenfalls auch grenzüberschreitende Konsultationen. Der wohl wichtigste Bereich ist die Umsetzung der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte, sodass nach dieser Novelle ab 13. August 2005 alle alten und kaputten Elektrogeräte von den entsprechenden Sammeleinrichtungen oder dem Handel EU-weit gratis zurückgenommen werden müssen. Ziel ist, dass pro EU-Bürger und Jahr rund vier Kilogramm Elektroschrott auf diese Art und Weise gesammelt werden.
Die bestehenden Sammelstrukturen der Gemeinden werden weiter benutzt. Die Behandlungskosten, die bisher von den Gemeinden, von den Kommunen getragen worden sind, sind ab Mitte August 2005 von den Herstellern und Herstellerinnen zu übernehmen. Eine entsprechende Verordnung ist auch schon in Begutachtung.
Neben der schon im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 verankerten Herstellerverantwortung ergänzt diese Novelle die gesetzlichen Grundlagen insbesondere in drei Punkten: die unabhängige Koordinierungsstelle, welche die Finanzierung der Sammelinfrastruktur bei den Gemeinden sicherzustellen hat, die Verankerung einer Vereinbarung über die Finanzierung der Sammelinfrastruktur und der Öffentlichkeitsarbeit im Abfallwirtschaftsgesetz sowie eine Vereinbarung, die sicherstellen soll, dass bestimmte Kosten den Kommunen abzugelten sind.
Insgesamt erscheint dies eine sehr angemessene, vernünftige Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002. Wir dürfen alle im Parlament vertretenen Parteien um ihre Zustimmung ersuchen.
Noch kurz zur Frage von Frau Bundesrätin Kerschbaum betreffend das Ökostromgesetz: Hätte die SPÖ die Zustimmung gegeben, so hätten wir jetzt ein neues Gesetz. Dieses haben wir nicht. Es wird daher selbstverständlich verhandelt, um die auslaufende Verordnung durch eine neue Verordnung ab 1. Jänner 2005 zu ersetzen – diese nun allerdings auf Grund des alten, des bisherigen Ökostromgesetzes. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
13.19
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Wiesenegg. – Bitte, Herr Bundesrat.
13.20
Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Es ist wirklich spannend, zu sehen, wie die Geschichte einen einholt. Ich bin sehr froh, dass Kollegin Fröhlich heute gerade zu diesem Tagesordnungspunkt die Berichterstattung übernommen hat, ist es doch ihr Gatte, der als Bürgermeister keine Zeit vergeudet und keinen Leserbrief auslässt, um die Belastungen der Gemeinden aufzuzeigen; das letzte Mal beim so genannten Heimgesetz. Ich bin sehr froh, Frau Bundesrätin Fröhlich, dass du das gemacht hast.
Obwohl
die Frau Minister bereits in ihrer Beantwortung auf die Kostensituation der Gemeinden
Rücksicht genommen hat, hoffe ich als Bürgermeister einer Gemeinde, die
vorbildlich bei der Entsorgung ist – Frau Fröhlich sollte das auch einmal
aufzeigen, dass Reutte beispielgebend in Tirol ist –, aber doch, dass im
Gesetz hundertprozentig sichergestellt ist, dass nicht die Gemeinden als
Verhandler mit den Firmen auftreten müssen – ich habe es Tag für Tag und
Tag für Tag erlebt, wie schwierig diese Situation ist –, sondern die
Verbände, und dass dort, wo es keine Verbände gibt – es gibt auch Gemeinden,
wo keine Verbände sind –, das unbedingt der Bundesgesetzgeber tun muss,
damit nicht zusätzlich eine Leistung bei den Gemeinden hängenbleibt, die nicht
abgegolten werden kann.
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