Ich komme sogleich zum Antrag.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der
Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Ich bringe weiters den Bericht des
Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,
das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz,
das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz,
das Ärztegesetz 1998 und das Bundesgesetz über die Dokumentation im
Gesundheitswesen geändert sowie ein Bundesgesetz zur Qualität von
Gesundheitsleistungen und ein Bundesgesetz über Telematik im Gesundheitswesen
erlassen werden (Gesundheitsreformgesetz 2005).
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher
Form vor, daher erübrigt sich ebenfalls dessen Verlesung.
Ich komme sogleich zum Antrag.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der
Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Ich bringe weiters den Bericht des
Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines
Fonds zur Finanzierung privater Krankenanstalten (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz –
PRIKRAF-G).
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher
Form vor, daher erübrigt sich auch in diesem Fall dessen Verlesung.
Ich komme sogleich zum Antrag.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der
Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat
Ing. Einwallner. – Bitte, Herr Bundesrat.
13.25
Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf gleich zu Beginn meiner Ausführungen festhalten, dass wir beim Tagesordnungspunkt 11 zustimmen werden, bei den Tagesordnungspunkten 12 und 13 werden wir nicht zustimmen.
Die Artikel-15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitssystems
haben wir sehr kritisch hinterfragt, kommen aber zu dem Schluss, dass es doch
positive Ansätze gibt, denen wir zustimmen können. Dazu gehört zum Beispiel,
dass es ausgeschlossen und verhindert wurde, dass es zu Zwangsprivatisierungen
von Gesundheitseinrichtungen kommt. Auch kann die Bundesagentur nichts gegen
den Willen der Sozialversicherung beschließen, da die Sozialversicherung und
die Länder in den Landesplattformen gleich stark vertreten sind.
Ebenfalls unsere Zustimmung findet die Tatsache, dass das Gesundheitsqualitätsgesetz in dieser Vereinbarung verankert wurde. Dazu ist allerdings schon auch anzu-
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