Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 93

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

um den Menschen als Ganzes zu sehen, um den Menschen in seiner Würde, aber auch in all seinen Bereichen der Datensicherheit abzusichern.

Ich möchte nun auf das Thema „Landesgesundheitsfonds“ eingehen. Das ist ein Bereich, der nicht jene Beachtung findet, die er eigentlich verdienen würde. Es sollen neun Landesgesundheitsagenturen eingerichtet werden.

Die Stimmgewichte sind noch nicht wirklich festgelegt. Fakt ist, dass, so wie es jetzt ausgelegt ist – Frau Ministerin, vielleicht können Sie uns da noch Näheres sagen –, zum Beispiel die Stimme eines Vertreters der Gebietskrankenkasse dasselbe Gewicht hat wie jene eines Vertreters der Bauernkrankenkasse. Kollege Tiefnig, bei aller Wertschätzung der Bauernkrankenkasse, es sollte hier auf jeden Fall eine Vertretung geben, die tatsächlich dem Gewicht der jeweiligen Kasse entspricht. (Bundesrätin Bachner: Vor allem der Versicherungslandschaft entspricht!) – Entsprechend der Versicherungslandschaft, ganz genau.

Aber das ist ja auch die Schwierigkeit: Wenn man die Ländervertretungen auf der Länderebene regeln lässt, dann wird das Probleme mit sich bringen. Hier muss man ganz klar festhalten, dass das eine Schwierigkeit sein wird in Bezug auf die Selbst­verwaltung der Sozialversicherung und des Versicherungsverbandes. Der Verfas­sungs­jurist Öhlinger merkt dazu an, dass diese Gesundheitsagenturen oder das Konzept dazu durchaus wackelig ist und wiederum eines sein kann, das verfas­sungsrechtlich nicht halten wird.

Generell ist diese Verländerung ein schwieriger Bereich, der in dieser Form nicht unsere Zustimmung finden wird.

Nun zum Thema „Krankenanstalten-Arbeitsgesetz“. – Wir haben jetzt acht Jahre das Gesetz, es gibt jedoch – zumindest erfahre ich das so aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis, in dem Ärztinnen und Ärzte vertreten sind – keine wesentlichen Ver­besserungen. Ich bin jedes Mal aufs Neue schockiert darüber, welche Zustände in diesem Bereich herrschen. Die Vorstellung, tatsächlich auf die Hilfe dieser Menschen angewiesen zu sein, jagt mir jedes Mal sozusagen den kalten Schauder über den Rücken, also wenn man sich vorstellt, dass man jemanden nach 24 oder 28 Stunden zur Diagnose, zur Unterstützung bei Operationen braucht. – Das ist dem Personal nicht zumutbar!

Strafbestimmungen gibt es in dieser Form nicht, und die Überschreitungen haben nach wie vor keine Auswirkungen. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Rauch-Kallat.) – Das ist ein Thema, das man dringend einer Lösung zuführen müsste, bezie­hungsweise wenn man schon acht Gesetze ändert, hätte man auch das berück­sichtigen sollen.

Das Gesundheitspaket ist halt ein Bereich, der tatsächlich nicht sozial ausgewogen ist und die Ungleichbehandlung in diesem Land verstärkt. Es wird auch nicht – davon bin ich überzeugt – zur nachhaltigen Sanierung der Kassen beitragen. Es ist eine Maßnahme, mit der Österreich wird leben müssen – aber die Grundpfeiler im Gesund­heitswesen werden nicht angetastet. Dabei ginge es um die Vereinheitlichung der Beiträge und Leistungen der Krankenversicherungen. Da gibt es krasse Unterschiede, da müssen Schritte gesetzt werden!

Ein wichtiger Punkt: die Erweiterung der Beitragsgrundlage, die Erhöhung der Höchst­bemessungsgrundlage – an diesen markanten Schaltstellen, Frau Ministerin, müsste man arbeiten. Weiters vermissen wir nach wie vor eine bundeseinheitliche Bedarfs­planung. Außerdem muss die Beseitigung der Defizite in verschiedenen Bereichen, wie Rehab, Psychotherapie und so weiter, forciert werden.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite