Wir sind gerne bereit, weiter über Gesundheitsreformen nachzudenken – aber in eine Richtung, die tatsächlich sozial ausgewogen ist und den Erwartungen und Bedürfnissen der Menschen in diesem Land auch tatsächlich gerecht wird. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
13.55
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte, Herr Bundesrat.
13.55
Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Werte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, eingangs zwei Repliken auf die Ausführungen des Kollegen Einwallner zu machen.
Kollege Einwallner hat gesagt, dass es die
Absicht der Bundesregierung ist, das Gesundheitssystem zu Lasten der Bezieher
kleiner Einkommen zu finanzieren. (Rufe
bei der SPÖ: Das ist richtig!) Herr Kollege, ich stelle klar: Das ist nicht
der Fall! Gerade für die Bezieher kleiner Einkommen bis 700 € gibt es
diese Ausnahmen – und gerade in diesem Punkt unterscheiden wir uns von der
Sozialdemokratie, denn Sie hätten alle, ohne Ausnahme, durch eine Beitragserhöhung
zur Kasse gebeten! (Zwischenruf bei der
SPÖ.)
Zweiter Punkt: Herr Kollege Einwallner, Sie haben in Ihren Ausführungen Ihre Sorge betreffend den Datentransfer zum Ausdruck gebracht. Sie haben davon gesprochen, dass es vielleicht zu einem Datenmissbrauch und zu einer Datenschutzverletzung innerhalb der privaten Versicherungswirtschaft kommen wird.
Herr Kollege, wissen Sie, was Sie mit Ihrer Aussage getan haben? – Sie unterstellen rund 70 000 Mitarbeitern der österreichischen privaten Versicherungswirtschaft, dass sie mit dem Datenschutz nicht sorgsam umgehen, dass sie im Datenschutzbereich Rechtsverstöße machen, dass sie unverlässlich sind! (Rufe bei der SPÖ: Das hat er nicht gesagt!) Ich verwahre mich dagegen, Herr Kollege! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Gesetzesmaterien, vor allem die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, die so genannte Artikel-15a-Vereinbarung, läuft mit Jahresende, mit 31. Dezember dieses Jahres, aus. Daher ist es notwendig, eine neue Vereinbarung zu treffen.
In dieser neuen Vereinbarung wird – und das ist das Entscheidende – die Finanzierung des Gesundheitswesens für ganz Österreich sehr klar geregelt. Das heißt, dass es von 1. Jänner 2005 an mittelfristig, nämlich bis 2008, wieder eine geordnete Finanzierung des Gesundheitswesens in Österreich geben wird.
Bei der vorliegenden Artikel-15a-Vereinbarung handelt es sich um eine längerfristige Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens, vor allem ist ein mittelfristiger Zeitraum vorgesehen, nämlich von 2005 bis 2008. Gleichzeitig wird es zu einer flächendeckenden Sicherung und Verbesserung der Qualität der Gesundheitsleistungen in Österreich kommen, weil auch die Verankerung der Leistung und vor allem des Geltungsbereichs in dieser Vorlage enthalten ist.
Nicht vergessen werden darf folgender Umstand, meine Damen und Herren: Bedeutend ist natürlich auch, dass der Weiterentwicklung ein entsprechender Stellenwert eingeräumt wird.
Ich habe es in meiner Replik schon angesprochen: Sehr wichtig werden auch die Dokumentation und der Datentransfer sein. Der Datentransfer erscheint mir überhaupt
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