nehmen. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker:
Eben: Erweiterung der Beitragsgrundlage!) Meine Damen und Herren! Die
Gesundheitspolitik, die ohne Geld auskommt, muss erst erfunden werden. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Da würden mir im Zweifelsfall wieder Bibelzitate einfallen, aber auf die können weltliche Politiker nicht zurückgreifen oder zumindest die ÖVP-Politiker tun das nicht.
Lassen Sie mich noch ganz kurz auf die Ausführungen von Frau Bundesrätin Lichtenecker und auch von Herrn Bundesrat Einwallner eingehen, was die Gesundheitstelematik anbelangt. Gerade weil Gesundheitsdaten so sensibel sind, muss es sicher sein. Das ist der Grund, warum wir das Gesundheitstelematikgesetz schaffen. Es hat schon vor zwei Jahren den vergeblichen Versuch eines meiner Vorgänger gegeben, so ein Telematikgesetz durchzubringen. Dieses Telematikgesetz regelt nur, was im Datenschutzgesetz festgehalten ist, und dass, wenn es Gesundheitsdaten sind, dies besonders sensibel bei der Übertragung gehandhabt werden muss.
Sie haben gesagt: überholte Daten, Frau Bundesrätin Lichtenecker. Es kann schon sein, dass das überholt ist, aber manchmal kann das für die Krankheitsentwicklung durchaus wichtig sein. Wenn Sie sagen, dieses Gesetz greift nicht ganzheitlich, dann muss ich sagen, dieses Gesetz ist überhaupt nur die Grundlage dafür, dass wir weiterarbeiten dürfen. Das ist deswegen ganz wichtig, weil wir weiterarbeiten müssen, wenn wir den Anschluss nicht verlieren wollen.
Ich habe ein Beispiel, das mich schon vorsichtig sein lässt. Drei, vier oder fünf meiner Vorgänger sind gescheitert an der Umsetzung der Gesundheitskarte. Ich freue mich, dass es gelungen ist, dass im Moment die Karte im Plan ist, und wir sind guter Hoffnung, dass die Gesundheitskarte Ende 2005 bei allen Österreicherinnen und Österreichern ist. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Es ist eh ein Drama, dass es so lange dauert!) – Natürlich! Aber wissen Sie, warum das so war? – Weil während der Entwicklung dieser Karte jedes Jahr unter anderem neue Wünsche an diese Karte gekommen sind und die Politikerinnen und Politiker nicht den Mut hatten zu sagen, aus, jetzt bleiben wir bei dem Stand, den wir beschlossen haben, und ändern nicht ununterbrochen die Entwicklung.
Ich war die Erste, die sich geweigert hat, wie ich das übernommen habe, dass irgendwelche zusätzlichen Maßnahmen hier noch aufgebürdet werden. Das ist jetzt der erste Schritt, und wir wissen genau, in welchen Schritten wir die Karte weiterentwickeln werden.
Genauso ist es beim Gesundheitstelematikgesetz. Das ist der erste Schritt, und ich bin sehr froh, dass wir im ersten Quartal 2005 eine Steuerungsgruppe einsetzen werden. Ich werde dazu nicht nur alle GesundheitspolitikerInnen der Parteien einladen, sondern auch alle Datenschutzpolitiker, also Verfassungsexperten der Parteien, damit wir eben sensibel damit umgehen und ganz genau festlegen, welche Gesundheitsdaten in welcher Form überhaupt gespeichert werden dürfen oder müssen, wie eine gemeinsame Dokumentation im intra- und extramuralen Bereich aussehen soll und wer überhaupt welche Zugangsberechtigung zu welchen Daten haben darf, welche der Patient selbst bekommt – ohne dass dies Anlass für Panikreaktionen ist, auch da muss man in bestimmten Situationen vorsichtig umgehen. Aber generell bin ich der Meinung, der mündige Patient sollte Zugang zu all seinen Gesundheitsdaten haben. Es ist festzulegen, welche Zugangsberechtigung der Gynäkologe, der Zahnarzt, die Hauskrankenpflegerin, die Sozialversicherung, die private Krankenversicherung haben dürfen. Ich bin der Meinung, da muss man extrem vorsichtig sein.
Und da finden Sie in mir eine Partnerin, die mit äußerster Sorgfalt vorgehen wird, und ich bin überzeugt, es wird uns auch gelingen, hier einen gemeinsamen Weg zu finden, so wie wir es auch bei der Gesundheitsreform getan haben.
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