Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 100

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Sie haben auch noch die Gewichtung der Stimmen angesprochen in Bezug auf die Krankenkassen und die Sozialversicherung der Bauern. Genau das haben wir auch diskutiert im Zusammenhang mit der 15a-Vereinbarung. Es war den Ländern wichtig, dass es bei ihnen bleibt, und ich verstehe das. Die Zahl der Bauern ist im Burgenland, in Tirol oder in Vorarlberg ungleich höher als in Wien und spielt dort natürlich auch eine andere Rolle. Das, worauf wir geachtet haben, ist, dass die Regelung verfassungs­konform bleibt. Es war kein leichter Weg, diese Verfassungskonformität zu finden, auch nicht für Herrn Verfassungsrechtler Professor Öhlinger, denn einmal hat er gesagt, das muss eine GesmbH sein, dann hat er wieder gesagt, das darf keine GesmbH sein. Also ein bisschen irritiert war ich da schon.

Wir haben jetzt ohnehin einen Weg gefunden, der, glaube ich, durchaus gangbar ist, und wir haben sichergestellt, dass es eine Mindestzahl gibt, sodass zumindest jede Sozialversicherung einen Vertreter drinnen haben kann. Aber es gibt natürlich auch wechselseitige Vertretungen und natürlich auch die Möglichkeit der Gewichtung nach den Zahlen.

Was das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz anbelangt, habe ich schon gesagt, zuständig ist Bundesminister Bartenstein, und der war auch schon aktiv. Wir haben das nicht vergessen in unserem Gesundheitsreformpaket. Er hat vergangenen September die Vertreter aller Bundesländer eingeladen – sie sind leider zu keiner Einigung ge­kommen.

Und ich sage das ganz bewusst in der Länderkammer, meine Damen und Herren: Es ist nicht der Bund, der hier bremst, sondern es sind die Bundesländer, die natürlich nicht ganz zu Unrecht wegen der Folgekosten Sorge haben. Daher werden wir uns in dieser Frage wirklich zusammensetzen müssen, denn ich bin auf Ihrer Seite: Ein Arzt oder eine Krankenschwester, die 26 Stunden im Dienst ist – das kann man in einem Katastrophenfall billigen, aber nicht im normalen Alltag. In Katastrophenfällen gelten sowieso andere Kriterien. Also da werden wir uns wirklich zusammensetzen müssen.

Noch drei kleine Dinge. Die bundeseinheitliche Bedarfsplanung, Frau Bundesrat, gibt es. Der österreichische Strukturplan „Gesundheit 2010“ liegt vor, war im gesamten Gesundheitsreformpaket dabei. Wir haben unsere Aufgaben gemacht. Jetzt müssen wir ihn – und das steht im 15a-Vertrag – bis zum Ende des Jahres 2005 mit den Ländern endverhandeln. Mein Ziel ist es, im Halbjahr fertig zu sein, plus/minus zwei, drei Monate, damit rechtzeitig alles umgesetzt werden kann.

Auch die Psychotherapie haben wir nicht vergessen, denn wir werden im ersten Halbjahr 2005 nicht nur die Gesundheitsberufe auf neue Beine stellen. Da sind wir in der Endphase, ich wollte nur nicht alles unter Druck unter einem endverhandeln. Da, glaube ich, ist es gut, noch die zwei, drei Monate für die Gespräche zu nützen. Wir denken auch an eine gesetzliche Interessenvertretung für die Psychotherapeuten, damit diese dann auch eine bessere Basis für die Verhandlungen zu einem Gesamt­vertrag haben. Und natürlich geht es auch um die von mir bereits angesprochene Bereinigung der Krankenversicherungen, denn da haben Sie Recht, die brauchen eine nachhaltige Basis, und um die werde ich mich noch in den ersten drei Monaten 2005 kümmern. Sie können sicher sein, ich lasse niemanden aus der Verpflichtung heraus. In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.24

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.

 


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