(Zwischenbemerkung von Bundesministerin Rauch-Kallat.) Das ist ganz richtig, es ist eigentlich nur darauf ausgerichtet.
Auch dieses
Gesetz wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, und wenn ich mir anschaue,
was hier von Ihnen wieder produziert wurde, dann heißt es hier zum Beispiel –
ich weiß, man muss den Koalitionspartner fast schon ein bisschen unter „Artenschutz“
stellen –, es soll immer der Dritte aus der Wirtschaftskammer, aus der
Arbeiterkammer mit einrücken in die Selbstverwaltungsgremien, wenn ich das
richtig verstehe. Warum es nur einen Dritten gibt, weiß ich nicht. Es gibt zum
Beispiel bei den Senioren auch eine grüne Seniorenvertretung. Warum diese dort
ausgegrenzt wird, das weiß ich nicht.
Unter dem Strich
schaut es so aus – ich komme noch einmal auf die Notare zurück –,
dass 2,7 Millionen Versicherten in der Pensionsversicherung der Arbeiter
und Angestellten 800 Notare gegenübergestellt werden. Das muss man sich einmal
vorstellen! (Bundesrat Konecny: Das ist Demokratie!) So schaut bei Ihnen Demokratie aus, Frau
Bundesministerin! 800 Notare haben bei Ihnen so viel Gewicht wie
2,7 Millionen Versicherte in der Pensionsversicherung der Arbeiter und
Angestellten.
Was kommt jetzt
unter dem Strich heraus? Das Ganze ist ja schon wieder so komplex, dass Sie
sicher wieder eine Reihe von Lehrmeinungen von verschiedenen Verfassungsrechtlern
bekommen werden. Unter dem Strich kommt heraus, dass 5,25 Millionen
Arbeitnehmer und Pensionisten 677 Dienstgebern gegenüberstehen. Ich muss
Ihnen sagen, ich führe selbst einen Betrieb, und das eigentlich sehr
partnerschaftlich. Ich glaube, es ist nicht in Ordnung, dass jene, die eine
Gruppe von 5,25 Millionen repräsentieren, auf einmal nur mehr zu
46 Prozent mitreden dürfen.
Ich würde daher
sagen, Frau Bundesministerin: Es ist noch nicht zu spät! Zurück mit diesem
Gesetz an den Start! Handeln Sie als Demokratin! Das würde ich jedem hier
herinnen empfehlen, jeder Kollegin und jedem Kollegen, der auf dem Boden der Bundesverfassung
steht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
14.30
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort. – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrats erfolgt getrennt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 10. Dezember 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Gesundheitsreformgesetz 2005.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
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