Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
14. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz
geändert wird (DentG-Novelle 2004) (674 d.B. und 721 d.B. sowie 7177/BR d.B.)
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zum 14. Punkt der
Tagesordnung.
Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Mayer übernommen. Ich
bitte um den Bericht.
Berichterstatter
Edgar Mayer: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des
Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz
geändert wird, zur Kenntnis.
Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor, ich komme daher gleich zum
Antrag: Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am
16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Danke.
Wortmeldungen liegen keine vor. Wünscht jemand das Wort? – Es ist
dies nicht der Fall.
Die Berichterstattung wünscht auch kein Schlusswort.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben,
um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
15. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von
Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den
Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird (700 d.B. und 717 d.B. sowie
7178/BR d.B.)
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun kommen wir zum 15. Punkt der
Tagesordnung.
Die
Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Mayer übernommen. Ich bitte wieder
um den Bericht.
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