Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 103

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Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird (DentG-Novelle 2004) (674 d.B. und 721 d.B. sowie 7177/BR d.B.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Mayer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Edgar Mayer: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird, zur Kenntnis.

Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor, ich komme daher gleich zum Antrag: Der Ge­sund­heitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wortmeldungen liegen keine vor. Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Berichterstattung wünscht auch kein Schlusswort.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird (700 d.B. und 717 d.B. sowie 7178/BR d.B.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun kommen wir zum 15. Punkt der Tages­ordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Mayer übernommen. Ich bitte wieder um den Bericht.

 


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