Berichterstatter Edgar Mayer: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des
Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die
Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert
wird.
Der
schriftliche Bericht liegt Ihnen vor, ich komme deshalb gleich zum Antrag: Der
Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember
2004 mit Stimmeneinhelligkeit – in Klammern: auch aller Raucherinnen und
Raucher – den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen
in die Debatte ein.
Als Erste
zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.
14.35
Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Wir haben gerade vorher die Gesundheitsreform beschlossen, von der ich sagen muss, das ist ein Paradigmenwechsel, denn es ist das erste Mal, dass nicht nur die medizinische Versorgung etwas gilt, sondern auch die Vorsorge.
Wenn man
hört, dass 14 000 Menschen jährlich an den Folgen des Tabakkonsums
sterben, davon 3 800 an Lungenkrebs, dann sind das wirklich alarmierende
Zahlen, die zu denken geben. Wenn wir dann noch hören von wissenschaftlich
anerkannten Studien, dass das Passivrauchen noch schädlicher für den
menschlichen Körper ist als das Rauchen selbst, dann ist es, glaube ich, unsere
politische Verpflichtung, jene zu schützen, die sich für ein rauchfreies Leben
entschieden haben.
Die
Erwachsenen sind, glaube ich, mündig genug, um selbst zu entscheiden, ob sie
ein gesundes Leben führen oder ob sie ihr Risiko wesentlich steigern wollen, an
Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischer Bronchitis oder
Atemwegserkrankungen zu erkranken. Bei unseren Kindern aber, die unser
wichtigstes Gut sind, sind wir angehalten, bestmögliche Aufklärung zu geben,
ihnen Vorbild zu sein und sie zu schützen, denn gerade in der Wachstums- und
Entwicklungsphase können die Schädigungen noch größer sein. Wir wissen, dass
von jenen Menschen, die bereits in jungen Jahren zu rauchen beginnen, jeder
Zweite ein Leben lang raucht.
Erschreckende
Zahlen sind für mich als Mutter, dass in der Altersgruppe der 15-Jährigen
bereits 20 Prozent der Burschen und 26 Prozent der Mädchen täglich rauchen.
Daher ist diese Novelle des Tabakgesetzes voll berechtigt.
Einige
Schwerpunkte daraus: Verbot des Sponsorings für Tabakerzeugnisse sowie der
Tabakwerbung ab dem Jahr 2005 in den Printmedien, im Radio und Internet,
ab 2007 im Kino und auf den Plakaten, bessere Aufklärung, Rauchverbot an
öffentlichen Orten, eine genaue Beschilderung, wobei die Möglichkeit besteht,
Raucherzimmer einzurichten.
Ich finde
es aber auch als Nichtraucherin positiv, dass in der Novelle zum Tabakgesetz
nicht eine so strenge Handhabung vorgesehen ist wie in anderen Ländern, denn
ich glaube, dass das, was total verboten wird, erst richtig interessant wird.
Ich begrüße es daher, dass für den Bereich der Gastronomie eine freiwillig
auferlegte, schrittweise Einschränkung vorgesehen ist. In Gaststätten mit einer
Fläche über 75 Quadratmetern müssen Nichtraucher-Zonen geschaffen werden.
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