Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 110

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14.57

Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Frau Minister! Ich möch­te die Gelegenheit benützen – wer immer das (einen kleinen Topf mit einem Weih­nachtsstern, der auf dem Rednerpult steht, in die Hand nehmend) spendiert hat (Präsi­dentin Haselbach: Ich!) –, für den schönen Weihnachtsstern ein Dankeschön zu sagen. Danke vielmals, Frau Präsidentin! (Allgemeiner Beifall.)

Und in dieser weihnachtlichen oder adventlichen Atmosphäre möchte ich sagen: Fürchtet euch nicht, ich werde eine kurze Rede halten! (Heiterkeit.)

Wir verhandeln heute hier über ein Gesetz, das ganz tief in den menschlichen Bereich hineinreicht, nämlich über eine Novellierung und Ergänzung einer EU-Bestimmung betreffend das menschliche Blut, die Testung, Verarbeitung, Lagerung, aber auch die Identifizierung von Spendern und Empfängern. Eine gewisse Transparenz in diesem Bereich wird immer dringender. Blut, dieser Lebenssaft des Menschen, ist heute größtenteils entmystifiziert. Wir wissen, welche Rolle das Blut im Bereich der Medizin schon im Mittelalter gespielt hat. Heute wird es ausgetauscht, gewaschen, ange­reichert, abgezapft.

Die SPÖ wollte ja auch diesem Gesetz zustimmen. Sie hat eine Erweiterung erwartet, was aus finanziellen Gründen momentan nicht möglich war.

Ich hatte im Zusammenhang mit Blut etwas Interessantes, ja Erschreckendes aus meinem Bekanntenkreis erfahren, vor Monaten schon: Ein junges Paar, sie 25, er 28, hatte einen Autounfall. Ein Pkw fuhr diesem jungen Paar seitlich ins Auto hinein. Es gab Verletzte; es waren vier Damen und ein Chauffeur im anderen Auto, und es war Blut auf dem Boden. Die junge Frau, die an der Hand sehr schwer verletzt war, ist dann aber noch aufgestanden – die anderen sind auf dem Boden gelegen –, hat einer dieser Damen die Hand gehalten, hat sie gestreichelt und wollte ein bisschen Trost spenden. Der Mann, der sie angefahren hat, ist hergekommen, hat der jungen Frau die Hand gereicht und hat sich entschuldigt. – Es hat sich dann im Krankenhaus heraus­gestellt, dass diese Damen und auch der Mann mit Aids infiziert waren!

Diese junge Frau hat Monate des Schreckens erlebt, weil sie nicht wusste: Ist sie jetzt auch angesteckt oder nicht? – Das hat mich schwer beeindruckt, und ich habe mir gedacht: Was man da heute alles an Forschungen auch in diesem Bereich machen kann! Man kann identifizieren, man kann testen – es muss in diesem Bereich einfach etwas geschehen!

Ich glaube, der heutige technische Fortschritt im Gesundheitsbereich durch die Instru­mente der elektronischen Informationstechnologie, die über Schlüsselinformationen verfügt und uns diese liefert, auch in dem sensiblen Bereich der Daten, hat nun eine gesetzliche Regelung erfahren. Es sind da Maßnahmen ergriffen worden, und damit, glaube ich, wird viel verhindert, etwa dass Blut oder auch Blutbestandteile Krankheiten übertragen.

Die neue Regelung wird in hohem Maße einen hohen Qualitätsstandard in diesem Bereich gewährleisten. Deswegen wird unsere Fraktion unbedingt für dieses Gesetz stimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.01

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


15.01

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Beim Tagesordnungspunkt 16, betreffend das Blutsicherheitsgesetz, geht es ganz klar um die Umsetzung einer EU-Richtlinie,


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