und diese wird natürlich in dieser Form auch unsere Zustimmung finden. Es ist klug und gescheit, das jetzt auch bei uns in dieser Form zu regeln.
Was den Tagesordnungspunkt 17 betrifft, so halten wir es nicht für klug, Agenden der Hoheitsverwaltung sozusagen auszulagern, zu privatisieren, in eine Ges.m.b.H überzuführen, gerade in einem sensiblen Bereich wie jenem der Prüfung von Medikamenten. Wir glauben, dass es gerade in diesem Bereich klüger gewesen wäre, dies in der Hoheitsverwaltung zu belassen. Wir sehen auch, dass es Interessenkonflikte gibt. Es ist ganz klar, dass es zu Beeinträchtigungen in der Objektivität kommt, wenn durch den Finanzierungsdruck die Situation entsteht, dass die prüfende Behörde gleichzeitig auch auf private Aufträge angewiesen ist. Das halten wir in dieser Form für nicht tragfähig, und wir werden daher dem Gesetz in dieser Form auch nicht zustimmen können.
Abschließend sei noch einmal auf den Titel eines gesundheitsökonomischen Buches, den ich heute schon einmal erwähnt habe, verwiesen: „Pricing the Priceless“. Und genauso sollten wir es mit einem so wichtigen und hoch sensiblen Bereich halten und diesen in der Hoheitsverwaltung belassen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
15.03
Präsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zellot. –
Bitte.
15.03
Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Frau Präsidentin! Geschätzte Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Ein paar Sätze zum Bundesgesetz und zur Regierungsvorlage über das Ernährungssicherheitsgesetz, das Arzneimittelgesetz, aber vor allem das Blutsicherheitsgesetz, das meine Vorredner schon angesprochen haben und das natürlich sehr wichtig ist und in Zukunft auch mehr Sicherheit bietet, nicht nur für die Betroffenen, sondern vielleicht auch für die zuständigen Einsatzkräfte und die vor Ort helfenden Personen.
Ich möchte vielleicht noch einen Punkt zum Ernährungssicherheitsgesetz
erwähnen. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass die Produkte, die den Bereich
Ernährung betreffen, dauernd und genauer kontrolliert werden. Sie sind eine
wesentliche Voraussetzung für unsere Gesundheit und vor allem für unsere
Ernährungssicherheit. Aus meiner Sicht geht es nicht darum, wer dafür zuständig
ist, wer diese Prüfung durchführt. Ich glaube, für den einzelnen Konsumenten
ist die Sicherheit im Lebensmittelbereich wichtig. Durch die gesetzlichen
Verordnungen und durch das Ernährungssicherheitsgesetz ist natürlich auch
garantiert, dass wir im Vergleich zu anderen Staaten hier im europäischen Raum
auch eine gewisse Vorbildwirkung haben. Dafür sind die bisherigen Gesetze
ebenso wie auch die neuen ein Garant. (Vizepräsident
Weiss übernimmt wieder den Vorsitz.)
Wenn wir uns das Gesetz über Arzneimittel und die österreichische Arzneimittelindustrie, über die Beschäftigten und über den Umsatz ansehen, dann können wir feststellen, dass dieses Gesetz auch zeitgemäß geworden ist. Es geht dabei auch um die Schnelligkeit, in der neue Arzneimittel auf den Markt gebracht werden können. Deswegen war es auch wichtig, in diesem Gesetz die Effizienz und die Schnelligkeit zu verankern, mit der neue Medikamente auf den Markt gebracht werden, um so auch schneller zum Patienten gelangen zu können.
Ich glaube, in Summe gesehen ist dieses Gesetz ein zukunftsorientiertes Gesetz, vor allem für jene, die es dringend brauchen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)
15.06
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