Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 112

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat das Wort.

 


15.06

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Wir haben in Österreich eine sehr hohe Qualität auch in der Blut­sicherheit. Mit diesem Gesetz werden auch hier einige Maßnahmen gesetzt, die diese Qualität dem State of the Art, also dem Stand der Wissenschaft anpassen und diese Sicherheit noch verbessern.

Mit der Ausgliederung des ehemaligen Bundesinstituts für Pharmakologie aus dem Gesundheitsministerium und der Eingliederung in die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit setzen wir einen wichtigen Schritt, um die Kontrolle im Arznei­mittelwesen und das Zulassungsverfahren zu verbessern. Hier haben wir Handlungs­bedarf, was den zeitlichen Rahmen anbelangt, weil die Zulassungsverfahren viel zu lange dauern. Mit der Ausgliederung können wir aber auch eine entsprechende Gebüh­renerhöhung, die von den Pharmafirmen auch durchaus akzeptiert wird, wenn sie dadurch einen rascheren Zugang bei der Zulassung haben, erreichen und gleichzeitig auch die Kontrolle, die Pharmakovigilanz verbessern.

In diesem Sinne ersuche ich Sie um Ihre Zustimmung. Wir brauchen diese Verbes­serung in diesem Bereich dringend, und ich danke all jenen, die diesem Gesetz zustim­men können. (Beifall bei der ÖVP.)

15.08

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und weite­re Gesetze geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanz­aus­gleichsgesetz 2005 – FAG 2005) und das Zweckzuschussgesetz 2001, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche-


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