Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat das Wort.
15.06
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Wir haben in Österreich eine sehr hohe Qualität auch in der Blutsicherheit. Mit diesem Gesetz werden auch hier einige Maßnahmen gesetzt, die diese Qualität dem State of the Art, also dem Stand der Wissenschaft anpassen und diese Sicherheit noch verbessern.
Mit der
Ausgliederung des ehemaligen Bundesinstituts für Pharmakologie aus dem
Gesundheitsministerium und der Eingliederung in die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit setzen wir einen wichtigen Schritt, um die Kontrolle im
Arzneimittelwesen und das Zulassungsverfahren zu verbessern. Hier haben wir Handlungsbedarf,
was den zeitlichen Rahmen anbelangt, weil die Zulassungsverfahren viel zu lange
dauern. Mit der Ausgliederung können wir aber auch eine entsprechende Gebührenerhöhung,
die von den Pharmafirmen auch durchaus akzeptiert wird, wenn sie dadurch einen
rascheren Zugang bei der Zulassung haben, erreichen und gleichzeitig auch die
Kontrolle, die Pharmakovigilanz verbessern.
In diesem Sinne ersuche ich Sie um Ihre Zustimmung. Wir brauchen diese Verbesserung in diesem Bereich dringend, und ich danke all jenen, die diesem Gesetz zustimmen können. (Beifall bei der ÖVP.)
15.08
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht
noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist
geschlossen.
Wird von
der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der
Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen
Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir
gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 und weitere
Gesetze geändert werden.
Ich bitte
jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Wir
gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und weitere Gesetze
geändert werden.
Ich bitte
jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
18. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2005 – FAG 2005) und das Zweckzuschussgesetz 2001, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche-
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