rungsgesetz, das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das
Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957,
das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das
Tabaksteuergesetz 1995 geändert werden (702 d.B. und 731 d.B.
sowie 7159/BR d.B. und 7181/BR d.B.)
19. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (732 d.B. sowie
7182/BR d.B.)
20. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
9. Dezember 2004 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den
Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten
Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005) (701 d.B. und
733 d.B. sowie 7183/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 18 bis 20
der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 18 bis 20 ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Bogensperger. Ich bitte ihn um die Berichte.
Berichterstatter Dipl.-Ing. Heribert
Bogensperger: Der Bericht
des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008
geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen
werden (Finanzausgleichsgesetz 2005) und das Zweckzuschussgesetz 2001,
das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977,
das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten
und das Tabaksteuergesetz 1995 geändert werden, liegt Ihnen in
schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss
stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.
Auch der Bericht
des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird,
liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich sogleich zur
Antragstellung:
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004
mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Der Bericht des
Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
9. Dezember 2004 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den
Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten
Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005) liegt Ihnen
ebenfalls in schriftlicher Form vor. Daher komme ich zur Antragstellung:
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