Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 113

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rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Son­derunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferver­sor­gungsgesetz 1957, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuran­stal­ten und das Tabaksteuergesetz 1995 geändert werden (702 d.B. und 731 d.B. sowie 7159/BR d.B. und 7181/BR d.B.)

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (732 d.B. sowie 7182/BR d.B.)

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend eine Vereinba­rung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiter­führung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitäts­pakt 2005) (701 d.B. und 733 d.B. sowie 7183/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 18 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 18 bis 20 ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Bogensperger. Ich bitte ihn um die Berichte.

 


Berichterstatter Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger: Der Bericht des Finanzausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzaus­gleichs­gesetz 2005) und das Zweckzuschussgesetz 2001, das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeres­versorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Tabaksteuergesetz 1995 geändert wer­den, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlasten­aus­gleichs­gesetz 1967 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich sogleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005) liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Daher komme ich zur Antragstellung:

 


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