Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 117

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die Anteile des Bundes von 70,2 auf 72,7 Prozent, während jene der Länder von 13,2 auf 12 Prozent und jene der Gemeinden von 16,6 auf 15,3 Prozent zurück­gegangen sind. Jetzt bekommen, wie schon ausgeführt worden ist, die Länder und die Gemeinden zusätzliche Finanzzuweisungen, einerseits für das Gesundheitswesen, andererseits insbesondere auch für die Landeslehrer. Ich möchte darauf hinweisen: Das ist ganz besonders wichtig für sonderpädagogische Maßnahmen und für Bun­desländer, die ihrer Topographie entsprechend Kleinschulen haben.

Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass das Institut für Föderalismusforschung in seinem jüngsten Bericht, der letzte Woche publiziert wurde, eingangs zwar Folgendes festgestellt hat:

„Kritisch anzumerken ist, dass es wieder nicht gelang, eine bereits beim Abschluss des Finanzausgleiches 1997 – 2000“ – das wird noch unter einer SPÖ-geführten Regierung gewesen sein; die Verhandlungspartner des Bundes werden, ich nehme an, damals noch Vranitzky und Klima gewesen sein, weil das 1996 ausverhandelt wurde – „beab­sichtigte grundlegende Reform des österreichischen Finanzausgleiches umzusetzen. Angesichts der Budgetprobleme bei allen Gebietskörperschaften war eine Fortschrei­bung der oft kritisierten Zustände wohl der beste Kompromiss.“

Dann wird aber ganz ausdrücklich – und diese Schlussfolgerung möchte ich vorlesen – Folgendes festgehalten:

„Positiv ist anzumerken, dass der Finanzausgleich wiederum einvernehmlich zwischen den drei Ebenen Bund, Ländern und Gemeinden ausverhandelt werden konnte. Wenn auch keine grundlegenden Strukturreformen gelangen, so ist doch weiters positiv, dass der Trend der vergangenen Finanzausgleichsperioden, die Finanzmasse des Bundes zulasten der finanziellen Gestaltungsspielräume der Länder zu erhöhen, gestoppt wurde.“

Jetzt sage ich Ihnen ganz nüchtern: Die Steuerreform finanzieren sich die Bürger ohne­hin selbst, die müssen alle Gebietskörperschaften gemeinsam tragen. Ich kann es nicht nachvollziehen, wenn Länder und Gemeinden mehr kriegen, hier zu hören, dass die Gemeinden jetzt weniger kriegen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Worüber ich gerne rede – längerfristig sollte auch darüber gesprochen werden –, ist, dass es natürlich ein Ziel sein müsste, den Finanzausgleich insgesamt transparenter zu gestalten. Es gibt die verschiedensten Überlegungen, ob man einen einheitlichen, fixen Prozentsatz des Gesamtsteueraufkommens für die Finanzausgleichspartner festlegen könnte, denn dann kann man sich die nachfolgenden Streitigkeiten, wer bei welcher Steuererhöhung oder bei welcher Senkung wie benachteiligt wird oder nicht, sparen. Das ist aber ein längerfristiges Prinzip.

Eine zweite Frage, die auch wichtig wäre anzusprechen, ist, ob es eine stärkere Aufgabenorientierung des Finanzausgleiches geben könnte. Dabei geht es insbeson­dere um die Bevölkerungszahl. Es gibt aber andere Spezialsituationen in Bundes­ländern, die größere Flächen aufweisen oder gewisse topographische Erfordernisse haben. Ich kann das natürlich auch für mein Bundesland ganz besonders unter­streichen; dafür möchte ich auch werben. Wir hatten in den letzten Jahrzehnten – ich will nicht genau orten, wieso das alles so ist; einerseits wird es mit den Problemen der damals verstaatlichten Grundstoffindustrie zusammenhängen, andererseits mit der Topo­graphie und mit gewissen infrastrukturellen Benachteiligungen des Südens Öster­reichs, die es im Verkehrswesen jahrzehntelang gegeben hat – eine schwierige wirt­schaftliche Situation in der Steiermark, die in den letzten zwei Jahrzehnten zu einem Aufholprozess geführt hat, den wir gerne fortsetzen wollen. Da würde uns ein aufgabenorientierter Finanzausgleich sehr helfen.

 


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