Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 119

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lungen sind ein schwieriges und komplexes Unterfangen. Ich stehe nicht an, hier zu sagen, es gibt tatsächlich auch ein paar Fortschritte.

Der erste Fortschritt, den ich in diesem neuen Finanzausgleichsgesetz sehe, ist, dass wichtige bestehende Bundesabgaben, wie zum Beispiel die Tabaksteuer, die Energie­abgaben, die Normverbrauchsabgabe, in gemeinschaftliche Bundesabgaben umge­wan­delt werden und zusätzlich ein einheitlicher Aufteilungsschlüssel eingeführt wird. Das halte ich wirklich für einen großen Fortschritt.

Ein Positivum an dem Ganzen ist auch, dass Möglichkeiten geschaffen worden sind, mit denen man die interkommunale Zusammenarbeit vorantreibt. Dadurch ist es mög­lich, Effizienzkriterien bei Betriebsansiedelungen zu forcieren. Das ist ein wesentlicher Bereich, der auch zur Überwindung des Kirchturmdenkens führen wird.

Herr Kollege Hösele, Sie haben gesagt, man muss der Wahrheit ins Auge schauen, die Wahrheit sei den Menschen zumutbar. Manche Bereiche sind aber eine Zumutung. Der erste Bereich, den Sie so löblich hervorgehoben haben, waren die 12 Millionen € mehr für die Landeslehrer und -lehrerinnen und für die Abdeckung des sonderpäda­go­gischen Förderbedarfes. Das halten wir Grüne für zu wenig, beziehungsweise ist die Regelung ja wirklich ein Armutszeugnis, nämlich zuerst Wochen und Monate zu verhandeln, ob denn die Lehrer zur Gänze in die Landesverwaltung übergehen oder nicht, und das Ergebnis ist wiederum eine Fortschreibung der bestehenden Lage.

Eine grundsätzliche Anmerkung, Herr Hösele – das haben Sie ja auch kurz angezo­gen, aber dann vernachlässigt, weiter auszuführen –, zum Thema, dass man nicht eine grundsätzliche Reform angegangen ist, nämlich tatsächlich einen aufgabenorientierten Finanzausgleich durchzuführen. Das ist eigentlich einer unserer Hauptkritikpunkte in diesem ganzen Bereich, insbesondere das Zusammenführen von Ausgaben-, Aufga­ben- und Einnahmenverantwortung. Die Regierung war auch bei diesem Finanzaus­gleich wieder säumig, und so, wie es derzeit ausschaut, wird auch der Konvent da nicht wirklich etwas ändern, was wir sehr bedauern.

Dass bei diesen Finanzausgleichsverhandlungen viel verschleppt worden ist, ist ja auch daran zu merken, dass wir eine neue Periode haben – und schon ist die nächste Arbeitsgruppe eingerichtet, die wieder über Änderungen verhandeln und beraten soll.

Ein wesentlicher Punkt, ein Punkt, den ich für einen zentralen für die Medien- und Werbewirtschaft halte, ist das Thema der Werbeabgabe. Kollege Kneifel ist offenbar bei Tisch, die Frau Präsidentin Zwazl ebenfalls, aber eine Sache, die sich besonders die ÖVP und der Wirtschaftsbund immer anheften, möchte ich doch erwähnen. Was ist passiert? – Die Werbeabgabe wurde nicht abgeschafft. Das ist ein ganz, ganz großer Nachteil für die Medien- und Werbewirtschaft. Die Neugestaltung des abgestuften Be­völ­kerungsschlüssels kommt Gemeinden unter 10 000 Einwohnerinnen und Einwoh­nern zugute. Das ist der eine Teil. Aber was ist mit den größeren Gemeinden, die in der Regel das wesentliche und essentielle ökonomische, bildungspolitische sowie kulturpolitische Zentrum in den Regionen sind? – Wir halten es für einen Nachteil, dass man die größeren Gemeinden nicht wirklich stärkt!

Dieser Finanzausgleich orientiert sich sehr maßgeblich wieder am Ausgleichsprinzip. Unsere Vorstellungen sind jedoch, dass er sich genauso am Aufkommens- und Be­darfs­prinzip orientiert, damit auch entsprechend allokationspolitische und stabilitäts­politische Ziele, auch im Sinne der Konjunkturstabilisierung, tatsächlich realisiert wer­den können. Insoferne werden wir TOP 18 in dieser Form nicht zustimmen können.

In Bezug auf das Familienlastenausgleichsgesetz, in Bezug auf diese Änderungen, die unter TOP 19 vorgesehen sind, habe ich heute schon ausgeführt, dass es nicht mög­lich ist, dass wir dazu unsere Zustimmung erteilen, und zwar auf Grund dessen, dass


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