Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 130

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Ein weiterer Punkt des Finanzausgleiches ist das Gesundheitswesen. Hier kommt man, wenn man die Vorlage liest und die Zahlen nachrechnet, drauf: Es wird darauf abgezielt, dass es im Bereich des Gesundheitswesens in den Ländern zu einer Effizienzsteigerung kommt. Andererseits gibt es aber gleichzeitig – und das muss ja, bitte schön, einer Länderkammer auch ein Anliegen sein – die Ermächtigung an die Länder, dass sie die Einhebung dieser Beiträge oder auch – wenn Beiträge schon eingehoben werden – deren Erhöhung in Eigenverantwortung durchführen können.

Meine Damen und Herren, das hat nicht nur den Vorteil, dass dabei die Länder in Eigenverantwortung entscheiden können, sondern ich bin auch überzeugt davon, dass sich damit erstens die Kosten im Rahmen halten werden und dass darüber hinaus natürlich auch Transparenz über die Finanzierung des Gesundheitswesens in den Ländern gegeben ist.

Wie es funktioniert, dafür kann ich Ihnen auch ein Beispiel nennen: Das Bundesland Kärnten hat auf diese Erhöhung verzichtet, und es befindet sich – wenn man es so sagen möchte – im Ranking der Gesundheitsversorgung im Vormarsch. Die Kärntner Freunde zeigen uns in diesem Bereich den gelebten Föderalismus, und dass man mit diesem Finanzausgleich wirklich ohne Mehrbelastungen durchaus gut leben kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.17

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Lindinger. Ich erteile ihm das Wort.

 


16.17

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat unseres Gemein­dereferenten in Oberösterreich, Landesrat Josef Ackerl, zum Finanzausgleich: „Eine kleine Beruhigung für die Gemeinden, aber vermutlich nicht mehr.“ (Bundesrat Ing. Kampl: Von was für einem Jahr? Vom 90er?) – Nein, diese Aussage ist vom 20. 12. 2004; dieser Tag ist heute, glaube ich. (Bundesrat Weilharter: ’95 hätte er weinen müssen!)

Geschätzte Damen und Herren! Österreichs Kommunen sorgen dafür, dass grund­legende Bedürfnisse der Menschen befriedigt werden. Sie sorgen für eine intakte Infrastruktur. 70 Prozent des Straßennetzes werden von den Gemeinden betreut, hinzu kommen die Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung von Abwasser und Müll. Gemeinden sorgen auch dafür, dass die Anliegen im Sozial- und Gesundheitsbereich funktionieren, sie sind verantwortlich für Kindergärten, Horte, Krabbelstuben und für die Erhaltung der Schulen. Gemeinden tätigen aber auch 60 Prozent aller öffentlichen Investitionen. 72 Prozent der Aufträge bleiben in der jeweiligen Region und kommen zum Großteil dem Gewerbe in der Region zugute.

Meine Damen und Herren! Sie sehen, nur Gemeinden, die finanziell gut ausgestattet sind, können diese vielfältigen Aufgaben wahrnehmen. Diese Bundesregierung ist dafür verantwortlich, dass Gemeinden in Zukunft nicht in vollem Umfang die Leistun­gen aufrechterhalten können. Ich werde Ihnen einige Beispiele dafür nennen.

Die Entwicklung der Abgangsgemeinden am Beispiel Oberösterreich ist bedenklich. Während zwischen den Jahren 1999 und 2002 die Zahl jener oberösterreichischen Gemeinden, die ihren ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen konnten, in einer Band­breite zwischen 76 und 107 relativ konstant blieb, konnten 2003 bereits 155 von 445 Gemeinden ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen.

Die Abgänge der oberösterreichischen Gemeinden haben 2003 bereits eine Summe von rund 27 Millionen € erreicht. Eine vollständige Abgangsdeckung wird bei diesen


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