Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 147

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sionsharmonisierung, dem Polizeigesetz, der Gesundheitsreform – kommt. Jede Verringerung der Grenzwerte entlastet die Luft, den Boden und das Wasser. Ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung ist in diesem Gesetz mit der Regelung der Sanierung und Anpassung von Altanlagen sowie deren Heranführung an den Stand der Technik doch geglückt.

Etwas kritisch betrachte ich die zukünftige Möglichkeit der Prüfung der Anlage durch Ziviltechniker, neben dem TÜV. Die Praxis wird es zeigen.

Im Lichte von Verbesserungen und zum Schutze der Umwelt werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.22

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.23

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Seit einem knappen Vierteljahrhundert haben wir im Wege des Dampfkesselemissionsgesetzes erstmals konkrete Emissionsobergrenzen in Öster­reich. Es ist dieses Dampfkesselemissionsgesetz dann weiterentwickelt worden zu dem schon erwähnten Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen.

Manches hat uns nun dazu motiviert, jetzt aus diesem Luftreinhaltegesetz das Emis­sionsschutzgesetz für Kesselanlagen zu machen. Warum? – Weil es vor allem auch um Emissionen in Richtung Wasser und Boden geht und nicht nur in Richtung Luft. Es wurde das schon gesagt.

Es ist keine Verurteilung durch den EuGH erfolgt, sondern lediglich ein Erkenntnis, dass bestimmte Artikel der Richtlinien in Sachen Großfeuerungsanlagen nicht umge­setzt wurden. Damit hat es sich aber auch. Das habe ich bereits im Ausschuss des Nationalrates sowie im Plenum gesagt.

Österreich als Vorreiter oder Nachläufer der Umweltpolitik: Überzeugen Sie sich selbst, meine Damen und Herren, wenn wir in Sachen Schadstoffe seit 1990 nicht nur keine Zunahme, sondern beim Schadstoff Schwefeldioxid sogar eine Reduktion um 54 Pro­zent, also mehr als die Hälfe, bei Stickoxyden um 28 Prozent und bei Staub um immerhin 42 Prozent, also immerhin knapp die Hälfte, hatten.

Richtige Umsetzungslücken haben vor allem auch deswegen bestanden, weil die Euro­päische Union von uns die Umsetzung nicht in Vollzugsvorschriften, sondern konkret im Gesetzeswege einfordert, weswegen nicht nur die Großfeuerungsanlagenrichtlinie, sondern auch die IPPC-Richtlinie und Seveso-Richtlinie in dem Sinne umzusetzen gewesen wären.

Das ist, finde ich, in gut ausdiskutierter Weise geschehen. Und ich freue mich darüber, dass mehr als nur die Regierungsfraktionen diesem Gesetz im Nationalrat – und wohl auch hier im Bundesrat – die Zustimmung erteilt haben – respektive die Zustimmung nicht verweigern werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.25

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

 


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