allen
Geschäftsstellen in diesem Jahr so gearbeitet worden wäre wie in der Dresdnerstraße.
Hochachtung vor diesen Leuten! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der
Freiheitlichen.)
Ich habe mir auch angeschaut, was ein Vermittlungsfall in den Bundesländern kostet. Die Kosten für die Vermittlung eines Arbeitslosen in den Zustand der Arbeit fallen sehr unterschiedlich aus. Österreichweit ist der Durchschnittswert 9 384 €. So viel kostet die Vermittlung eines Arbeitslosen in den Zustand der Arbeit.
In Wien kostet dieses Projekt pro Person 20 000 €, im Burgenland 8 000 €, in Kärnten 6 000 €, in Salzburg 5 000 €, in der Steiermark 9 000 € – das liegt im Schnitt –, in Tirol 4 900 € und so weiter. Ich glaube, es sollte uns in der Länderkammer schon zu denken geben, dass es da so unterschiedliche Tätigkeiten und Kosten gibt.
Wenn man diese Einsparungen, 20 000 € pro Person, auf ganz Wien umlegt, hätte das Arbeitsmarktservice für die anderen Bundesländer in Österreich um 236 Millionen € mehr zur Verfügung. Das sind Unsummen an Geld! Das ist eine enorme Summe, die man für produktive Arbeitsmarktverwaltung, für Innovation und für andere Fördermaßnahmen verwenden könnte. Ich glaube, das wäre es wert, noch genauer angesehen zu werden.
Dankenswerterweise sind andere
Geschäftsstellen sehr an diesem Modell interessiert. Ich habe große Hoffnung,
dass damit die Produktivität des Arbeitsmarktservice erhöht wird und dass wir
mehr Leute in Arbeit bringen können. Was nämlich die Beschäftigten der
AMS-Geschäftsstelle Brigittenau zusammenbringen, das bringen andere in anderen
Wiener Gemeindebezirken genauso zusammen, wenn sie entsprechend angeleitet und
zur Produktivität hingeführt werden. (Beifall bei der ÖVP und bei
Bundesräten der Freiheitlichen.)
Ich denke, dass es hoch an der Zeit ist,
alle optimierenden Maßnahmen auszuschöpfen, um mehr Leute in Arbeit zu
bekommen, um unser gemeinsames Ziel – da, glaube ich, besteht hier im Haus
kein Unterschied –, weitgehend Vollbeschäftigung in diesem Lande zu haben,
auch tatsächlich zu erreichen. Dafür sollten wir uns einsetzen, das wäre das
Ziel auch wert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.36
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Giefing. – Bitte, Herr Bundesrat.
17.36
Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mit diesem Tagesordnungspunkt steht in Wirklichkeit wiederum die Umsetzung einer EU-Richtlinie auf dem Programm unseres nationalen Parlaments.
Bereits mit 31. Dezember 2003 hätte diese Richtlinie umgesetzt werden müssen. Seit einem Jahr ist man also schon säumig. Ich hätte gedacht, dass die Regierung diese Überzeit in Anspruch nimmt, um ein ordentliches Gesetz zu fabrizieren. Bedauerlicherweise wird diese EU-Richtlinie jedoch nur sehr unzureichend erfüllt, Teile davon werden gar nicht umgesetzt. Wenn es um die Rechte und den Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geht, lässt sich die Regierung, wie so oft, sehr viel Zeit.
Zum Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz. Das Recht auf Versetzung bei gesundheitlichen Problemen wird in der Klausel 4 der Richtlinie ... (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.) – Nein, es sind alle drei Punkte zusammengefasst. (Bundesrätin Bachner: Du bist beim falschen Tagesordnungspunkt!) – Wir haben alle drei zusammengefasst. (Bundesrätin Bachner: Nein, nein! Jetzt ist Arbeitsmarkt
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite