Wir können uns schon jetzt vorstellen, welche Interessen den Vorrang
bekommen werden. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Interessen der
Arbeitnehmer mehr bewertet werden als die des Luftfahrtunternehmens, zumal wir
auch immer wieder über Standortsicherung und so weiter reden. Wir sehen hier
eine starke Gefährdung der Rechte der Arbeitnehmer. (Präsidentin Haselbach
übernimmt den Vorsitz.)
Auf Grund der Möglichkeit der Arbeitszeitregelung per Bescheid ist aus
unserer Sicht auch noch einzuwenden, dass es dadurch für die
Verkehrsinspektoren sehr schwierig werden wird, Arbeitszeitregelungen auch
tatsächlich nachzuvollziehen und etwaige Überschreitungen zu beanstanden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Aus unserer Sicht gehören Arbeitszeitregelungen so gestaltet, dass sie jedenfalls im Gesetz festgeschrieben sind und nicht, wie in diesem Fall, durch Bescheid geregelt werden. Deshalb wird unsere Fraktion diesem Gesetz nicht die Zustimmung geben. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Heimflug – vor allem einen sicheren! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
17.49
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat
Saller.
17.49
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Festzustellen ist eingangs auf alle Fälle, dass durch diese
Regierungsvorlage eine EU-konforme Rechtslage geschaffen wird. Wir schaffen ein
Gesetz für die Luftlinien, die es in Österreich gibt, eine Regelung, die längst
fällig war. Andere waren säumig; mich wundert, dass der Gewerkschaftsbund und
so weiter hier nicht schon längst tätig geworden sind. (Bundesrätin Bachner: Dürfen jetzt wir die Gesetze
machen? Das freut mich! Sie brauchen es mir nur zu sagen, ich habe nichts dagegen!)
Nein, aber man kann Initiativen setzen und etwas tun, aber diesbezüglich ist
wenig geschehen.
Worum geht es? – Wir schaffen unter anderem eine notwendige und gewünschte Sonderregelung von Mindestruhe- und Höchstarbeitszeiten unter Beibehaltung des bisherigen Systems der bescheidmäßigen Festsetzung. Konkret bedeutet das 96 arbeitsfreie Kalendertage pro Jahr, mindestens sieben arbeitsfreie Kalendertage pro Monat und ebenso die Pflicht zur Bekanntgabe dieser arbeitsfreien Kalendertage mindestens zehn Tage im Voraus.
Es gibt keine negativen Auswirkungen, sondern vielmehr Verbesserungen in Bezug auf effiziente Maßnahmen, was das Arbeitsinspektorat betrifft. Das muss man schon auch anfügen, das ist auch positiv zu sehen.
Es steht noch eine Verordnung des EU-Parlaments ins Haus, daher ist die besondere Detaillierung sicher auch ein Problem; es könnte ja durchaus sein, dass wir das in absehbarer Zeit wieder ändern müssen.
Ich darf noch einmal feststellen, dass es um eine EU-konforme Übertragung einer seit Jahrzehnten bestehenden Praxis und rechtlichen Regelung geht, wobei es bislang keine Probleme gegeben hat. (Beifall bei der ÖVP.)
17.51
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.
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