Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
25. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden
(664 d.B. und 774 d.B. sowie 7188/BR d.B.)
Vizepräsident
Mag. Georg Pehm: Wir kommen
nun zu Punkt 25 der Tagesordnung.
Berichterstatter
ist Herr Bundesrat Bader. – Bitte, Herr Bundesrat.
Berichterstatter Karl Bader: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die ehrenvolle Aufgabe, den Bericht des Ausschusses
für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom
9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz
und das Arbeitsruhegesetz geändert werden, zu erstatten.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am
16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Zu Wort gemeldet
ist Frau Bundesrätin Bachner. – Bitte, Frau Bundesrätin.
17.46
Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes
Haus! Wir beraten heute die Änderung des Arbeitszeitgesetzes und das
Arbeitsruhegesetz. Dies ist in Umsetzung der Arbeitsrichtlinie der Europäischen
Union für das Bordpersonal geschehen.
Leider findet sich in der gesetzlichen Vorlage, die wir heute beraten,
nicht die komplette Umsetzung der Richtlinie, die vorgegeben ist. Zum Beispiel
sieht die Richtlinie der Europäischen Union unter anderem auch Schutzmaßnahmen
bei Versetzung, bei gesundheitlichen Problemen, speziell bei Nachtarbeit und so
weiter vor. Das wurde in unserer Vorlage, die wir jetzt beraten, nicht
nachvollzogen.
Weiters fehlt uns – und da haben wir große Bedenken – eine
gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit. Diese fehlt in der Vorlage zur Gänze.
Es soll zwar das Arbeitszeitgesetz für das fliegende Personal gelten, jedoch
ohne klare Regelung der Arbeits- und Ruhezeiten. Diese Regelung soll durch
bescheidmäßige Genehmigung auf Antrag des jeweiligen Luftfahrtunternehmens
erfolgen. Angesichts des hohen Konkurrenzdruckes bei den Luftfahrtunternehmen,
den wir alle kennen, können wir uns lebhaft vorstellen, was dies für die
Beschäftigten in der Luftfahrt bedeutet. Das Luftfahrtunternehmen sagt, was es
will, die Behörde stellt den entsprechenden Bescheid aus, die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer erfahren dann, wann sie arbeiten und wann sie ruhen dürfen.
Jegliche Mitbestimmung ist bei dieser Gesetzesvorlage ausgeschaltet.
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