Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 155

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17.51

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Gleich anknüpfend an die Ausführungen meines Vorredners, der auf eine bevorstehende Regelung seitens der EU hingewiesen hat: Es wäre mir neu, dass Österreich nicht auch selbständig Rege­lungen treffen kann. Es würde sich auch diese Regelung auf eine EU-Richtlinie beziehen.

Zweitens wäre es mir auch neu, dass die österreichische Bundesregierung Gesetze deshalb nicht beschließt, weil sie weiß, dass sie diese in absehbarer Zeit wieder ändern muss. Genau das passiert nämlich momentan doch des Öfteren.

Nun zum Thema. Wie schon meine Vorrednerin, Frau Bachner, gesagt hat, halten auch wir die bescheidmäßige Festsetzung für ein Problem. Die Bescheide des Minis­teriums haben sich vor allem an den Erfordernissen zur Sicherstellung der Flugsicher­heit zu orientieren, und ich meine, Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz sollte doch eigens geregelt werden. Ich stelle mir das nicht so vor, dass das in einen Bescheid hineingeschrieben wird.

Es ist zwar von der EU durch diese Richtlinie die Möglichkeit gegeben worden, diese Regelungen auch bescheidmäßig zu treffen, allerdings hat sich das auf Länder bezogen, die eine andere Rechtstradition haben. In Österreich ist Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz immer noch etwas, was in Gesetzen festgehalten wird, und nicht etwas, was per Verordnung kommt. Ich finde, das sollte man beibehalten. Aus diesem Grund werden wir dieser Vorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

17.53

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, Sie haben das Wort. – Bitte.

 


17.53

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Vorsitzen­de! In aller Kürze: Entscheidend ist, glaube ich, die Anmerkung von Herrn Bundesrat Saller, nämlich dass es um die Fortführung einer seit Jahrzehnten bestehenden Regelung geht, und nicht – so wie Sie den Eindruck versucht haben zu vermitteln, Frau Bundesrätin Bachner –, dass das etwas Neues wäre: Arbeitszeitregelung per Be­scheid.

In einem gebe ich Ihnen Recht, nämlich dass es durchaus eine Variante ist, natur­gemäß von dieser bescheidmäßigen Genehmigung abzugehen und die Substanz im Gesetz zu verwirklichen. Wir haben darüber nachgedacht und sind zu dem Schluss gekommen, da in absehbarer Zeit auf EU-Ebene eine neuerliche Veränderung erfolgen wird, dass wir dann unsere Arbeitszeitgesetzgebung darauf abstellen.

Nochmals: Erstens handelt es sich bei der bescheidmäßigen Genehmigung um die Fortführung einer seit Jahrzehnten bestehenden Praxis.

Zum Zweiten ist erstmals das Bordpersonal nicht explizit vom Arbeitszeitgesetz ausge­nommen, sondern, ganz im Gegenteil, erfasst. So gesehen eine schrittweise Inte­gra­tion unter das Dach des Arbeitszeitgesetzes.

Nachdem die Air Operator’s Certificate Verordnung, diese AOCV, bereits einige Tage nach dem Ministerratsvortrag neu erlassen wurde, gibt es für die bescheidmäßige Erteilung dann auch die entsprechenden Voraussetzungen, und zwar sowohl in


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