Da sind ja nicht nur einfache, sondern oft auch sehr schwierige Arbeiten zu verrichten. Es gibt heute Spezialmaschinen, wenn wir da auch wieder nur an den Forstbereich denken, Einrichtungen, und es steckt viel Erfahrung dahinter, dass man mit diesen Geräten und Maschinen umgehen kann.
Kollege Pehm hat vom Entfall der
Postensuchtage gesprochen. Dazu muss man ergänzen: Der Entfall des
Postensuchtages kommt nur bei Selbstkündigung zum Tragen, also wenn die
Landarbeiter selbst kündigen, dann entfällt der Tag; wenn der Betrieb den
Mitarbeiter kündigt, gibt es den Tag nach wie vor. (Bundesrat Mag. Pehm:
Ja, bei Selbstkündigung entfällt er!)
Ich möchte von hier aus dem Präsidenten Abgeordneten zum Nationalrat Josef Winkler dafür danken – er ist der Präsident der Landarbeiter –, der sich unermüdlich für die Anliegen dieser Menschen einsetzt. Es ist dies eine relativ kleine Gruppe, aber nichtsdestotrotz steht ihr ein starker Mann vor, und ich möchte ihm recht herzlich dafür danken, dass er sich so stark dafür einsetzt.
Ich denke, dass mit diesem Gesetz eine
Anpassung von Arbeitern und Angestellten gegeben ist, und hoffe auf Ihre
Unterstützung für diese Gesetzesvorlage, da diese eine wirkliche Verbesserung
für diese Personen bringt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
18.03
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. – Herr Bundesminister, Sie haben das Wort.
18.03
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Österreichs Landarbeiter sind in der Tat eine kleine, aber wichtige Gruppe unserer Bevölkerung und des Wirtschaftslebens; es ist das von beiden Rednern sehr richtig beschrieben worden.
Ich bin nicht der Meinung, dass es ein ausgesprochener Nachteil ist, im Fall einer Selbstkündigung keinen freien Tag zur Postensuche zu erhalten. Das ist vielmehr eine Frage der Angemessenheit. Wenn ich selbst aktiv beschließe, den Arbeitgeber zu wechseln, braucht es dann ... (Bundesrat Mag. Pehm: Oder beschließen muss!) – Das gibt es, Herr Bundesrat, nicht, sondern wenn, dann eventuell krankheitshalber und aus ähnlichen Gründen.
Ich glaube, das ist eine Frage der Gerechtigkeit genauso wie die Urlaubsaliquotierung. Sie haben das, Herr Bundesrat, mit anderen Worten umschrieben. Aber tatsächlich ist diese Urlaubsentschädigung denjenigen zugute gekommen, die ganz genau kalkuliert haben, wie sie vorgehen müssen, wann zu kündigen ist, um dann beim nächsten Arbeitgeber wieder den vollen Urlaubsanspruch zu haben.
Im Sinne der 90, 95 Prozent der Arbeitnehmer, die solche Überlegungen nicht angestellt haben, war es eine Frage der Fairness und Gerechtigkeit, diese Änderung herbeizuführen.
Manch andere Maßnahme wird für Österreichs
Landarbeiter nachvollzogen. Auch ich schließe mich dem Präsidenten der
entsprechenden Kammer, Herrn Abgeordnetem zum Nationalrat Winkler, an; er hat
sich da unermüdlich eingesetzt. Letztlich sind diese gesetzlichen Veränderungen
auch ein Ausfluss des Engagements des Präsidenten der
Landarbeiterkammern. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke
Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.05
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.
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