tensive
sozialpartnerschaftliche Verhandlungen der Bundesregierung mit der Gewerkschaft
öffentlicher Dienst. Das Ergebnis kann als konsensualer sozialpartnerschaftlicher
Kompromiss bezeichnet werden.
Allgemein positiv zu
bewerten – das wurde auch so bewertet – ist der respektable Gehaltsabschluss
von 2,3 Prozent, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen
Dienst eine spürbare Anpassung bringt und in den Gehaltsschemata entsprechend
wirksam wird. In Gehaltsabschlüsse der letzten Jahre wurden immer wieder auch
Einmalzahlungen mit eingebaut, die natürlich nicht schemawirksam sind –
davon wurde abgegangen.
Die Bundesbediensteten
haben in den letzten Jahren bereits einen großen Beitrag zur
Budgetkonsolidierung, und zwar durch Posteneinsparungen und Ausgliederungen erbracht
und haben sich – als oft zu Unrecht in Misskredit gebrachte
Berufsgruppe – diesen Abschluss redlich verdient.
Die Diskussion um eine
moderne Gehaltsentwicklung als Umverteilung der Lebensverdienstsumme ist mit
diesem Gehaltsabschluss ebenfalls lanciert worden. So, wie bereits in einigen
Verwaltungsebenen der Länder diskutiert wird, wird jetzt auch im Bereich des
Bundes eine derartige Reform in die Wege geleitet.
Als logische Konsequenz
ist in diesem Zusammenhang auch die Vorgabe zur Einführung einer Pensionskasse
für den öffentlichen Dienst verhandelt worden, wobei dabei nicht auf die in den ausgelagerten
Betrieben des Bundes beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vergessen
werden sollte.
Für die Landesbediensteten des Landes Vorarlberg wurde bereits im
Jahre 2001 eine umfassende Gehaltsreform durchgeführt, die eine
Umverteilung der Lebensverdienstsumme zum Inhalt hat. Höhere Einstiegsgehälter
und ein degressiver Verlauf der Gehaltsentwicklung sind Eckpunkte. Also: Weg
vom Senioritätsprinzip – hin zu einer Gehaltsentwicklung, die es jungen
Familien ermöglicht, entsprechende Gehälter für Investitionen zu lukrieren. Damit verbunden ist auch ein modernes Dienstrecht, mit welchem unter
anderem eine Abschaffung der Pragmatisierung vorgesehen ist.
Die Vorarlberger Gemeinden haben – ebenfalls in mehrjähriger Aufbauarbeit – eine in den Grundzügen identische Reform ausgearbeitet. Dieser Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Begutachtungsphase und bringt den NeueinsteigerInnen sowie jenen Kolleginnen und Kollegen, die in das neue System optieren, ebenfalls wesentlich höhere Einstiegsgehälter.
Die Ernennungserfordernisse des alten Dienstrechtes wurden auch in ein funktionsbezogenes System umgewandelt: Somit entscheidet nicht unbedingt die Schulbildung über eine Einstufung, sondern die bewertete Stelle ist der entscheidende Faktor.
Mit diesen Reformen verbunden war auch die Einführung einer Pensionskassa für alle Landes- und Gemeindebediensteten, und zwar bereits im Jahre 2002.
Wichtig ist auch der in der letzten
Nationalratssitzung eingebrachte und von allen vier Parteien getragene
Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung ersucht wird, ein
einheitliches Bundes-Mitarbeiterrecht unter Berücksichtigung berufsspezifischer
Anforderungen auszuarbeiten. Weiters wird die Bundesregierung darin ersucht,
sachgerechte, funktions- beziehungsweise arbeitsplatzbezogene Lösungsmodelle
für den öffentlichen Dienst – in Anlehnung an das „Bologna-Modell“ –
dahin gehend zu entwickeln, dass bei Gewährleistung einer Gleichwertigkeit von
Fachhochschul- und Studienabschlüssen mit Universitätsabschlüssen die
Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen dienst- und
besoldungsrechtlich die gleiche Behandlung wie Universitätsabsolventen erfahren.
(Unruhe im Saal.)
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