Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 160

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ten­sive sozialpartnerschaftliche Verhandlungen der Bundesregierung mit der Ge­werkschaft öffentlicher Dienst. Das Ergebnis kann als konsensualer sozialpartner­schaftlicher Kompromiss bezeichnet werden.

Allgemein positiv zu bewerten – das wurde auch so bewertet – ist der respektable Gehaltsabschluss von 2,3 Prozent, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffent­lichen Dienst eine spürbare Anpassung bringt und in den Gehaltsschemata ent­sprechend wirksam wird. In Gehaltsabschlüsse der letzten Jahre wurden immer wieder auch Einmalzahlungen mit eingebaut, die natürlich nicht schemawirksam sind – davon wurde abgegangen.

Die Bundesbediensteten haben in den letzten Jahren bereits einen großen Beitrag zur Budgetkonsolidierung, und zwar durch Posteneinsparungen und Ausgliederungen erbracht und haben sich – als oft zu Unrecht in Misskredit gebrachte Berufsgruppe – diesen Abschluss redlich verdient.

Die Diskussion um eine moderne Gehaltsentwicklung als Umverteilung der Lebens­verdienstsumme ist mit diesem Gehaltsabschluss ebenfalls lanciert worden. So, wie bereits in einigen Verwaltungsebenen der Länder diskutiert wird, wird jetzt auch im Bereich des Bundes eine derartige Reform in die Wege geleitet.

Als logische Konsequenz ist in diesem Zusammenhang auch die Vorgabe zur Einführung einer Pensionskasse für den öffentlichen Dienst verhandelt worden, wobei dabei nicht auf die in den ausgelagerten Betrieben des Bundes beschäftigten Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter vergessen werden sollte.

Für die Landesbediensteten des Landes Vorarlberg wurde bereits im Jahre 2001 eine umfassende Gehaltsreform durchgeführt, die eine Umverteilung der Lebensverdienst­summe zum Inhalt hat. Höhere Einstiegsgehälter und ein degressiver Verlauf der Gehaltsentwicklung sind Eckpunkte. Also: Weg vom Senioritätsprinzip – hin zu einer Gehaltsentwicklung, die es jungen Familien ermöglicht, entsprechende Gehälter für Investitionen zu lukrieren. Damit verbunden ist auch ein modernes Dienstrecht, mit welchem unter anderem eine Abschaffung der Pragmatisierung vorgesehen ist.

Die Vorarlberger Gemeinden haben – ebenfalls in mehrjähriger Aufbauarbeit – eine in den Grundzügen identische Reform ausgearbeitet. Dieser Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Begutachtungsphase und bringt den NeueinsteigerInnen sowie jenen Kolleginnen und Kollegen, die in das neue System optieren, ebenfalls wesentlich höhere Einstiegsgehälter.

Die Ernennungserfordernisse des alten Dienstrechtes wurden auch in ein funktions­bezogenes System umgewandelt: Somit entscheidet nicht unbedingt die Schulbildung über eine Einstufung, sondern die bewertete Stelle ist der entscheidende Faktor.

Mit diesen Reformen verbunden war auch die Einführung einer Pensionskassa für alle Landes- und Gemeindebediensteten, und zwar bereits im Jahre 2002.

Wichtig ist auch der in der letzten Nationalratssitzung eingebrachte und von allen vier Parteien getragene Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung ersucht wird, ein einheitliches Bundes-Mitarbeiterrecht unter Berücksichtigung berufsspezifischer Anforderungen auszuarbeiten. Weiters wird die Bundesregierung darin ersucht, sachgerechte, funktions- beziehungsweise arbeitsplatzbezogene Lösungsmodelle für den öffentlichen Dienst – in Anlehnung an das „Bologna-Modell“ – dahin gehend zu entwickeln, dass bei Gewährleistung einer Gleichwertigkeit von Fachhochschul- und Studienabschlüssen mit Universitätsabschlüssen die Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen dienst- und besoldungsrechtlich die gleiche Behandlung wie Universitätsabsolventen erfahren. (Unruhe im Saal.)

 


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