Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 161

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Eine besondere Neuerung bringt auch die Normierung des gesetzlichen Mindest­rah­mens für Telearbeit im Dienstrecht der Beamten und Vertragsbediensteten. Damit verbunden ist auch eine familienpolitische Maßnahme, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen rasch von den Ländern und Gemeinden übernommen werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.12

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, es freut mich, wenn sich alle so gut verstehen und miteinander plaudern, fragen, wie’s geht und so weiter. Das ist alles sehr erfreulich, nur: Ich würde trotzdem bitten, dem Redner zuzuhören!

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Bundesrätin Neuwirth. – Bitte.

 


18.12

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Dienstrechts-Novel­le 2004 handelt es sich, wie wir bereits detailliert gehört haben, einerseits um den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst für 2005 und andererseits um zahlreiche Detailverbesserungen, die einvernehmlich zwischen Bund und Gewerkschaft öffentli­cher Dienst vereinbart wurden, so zum Beispiel die Telearbeit für Beamte, die Anpassung der Anlagen an vorgenommene Organisationsänderungen, die Arbeits­platzbewertung und viele andere Dinge mehr.

Grundsätzlich ist zu diesem Gesetz zu sagen, dass es viele positive Bestimmungen enthält, die auch unsere Zustimmung finden. Es ist außerdem wirklich außerordentlich erfreulich, dass es zu diesem konsensualen Abschluss zwischen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und dem Dienstgeber auf Seiten des Bundes gekommen ist. Eine derartige Vorgangsweise würden wir uns auch in anderen Bereichen wünschen. Leider ist es ja zumeist nicht der Stil dieser Bundesregierung, dass die Betroffenen in die Verhandlungen mit einbezogen werden und auch auf sie gehört wird, wie zahllose andere Beispiele – einige davon haben wir ja auch heute schon diskutiert und werden wir morgen noch diskutieren – zeigen.

Zurück zur gegenständlichen Novelle. Folgendes ist nämlich trotzdem bedauerlich an diesem heutigen Beschluss: Durch eine Neuformulierung der Bestellungserfordernisse für Beamte wird klargestellt, dass momentan ausschließlich Absolventen von Univer­sitäten als Akademiker gelten und folglich nur diese A-Beamte werden können, nicht aber Absolventen von gleichwertigen Fachhochschulen. Das ist derzeit so. Das ist aber schade, denn wenn man sich zum „Bologna-Prozess“ bekennt – und ich nehme an, Sie alle bekennen sich dazu –, dann müsste man ja gleichwertige Studien mit gleichen Punktezahlen auch gleich behandeln.

Man hätte also durchaus die Chance ergreifen und gleich in diesem Gesetz diese Punkteanzahl festlegen können. In Wirklichkeit gibt es nämlich gar kein Problem, gesetzlich sicherzustellen, dass dort, wo akademische Abschlüsse oder besondere Qualifikationen erforderlich sind, die akademisch sind, die Planstellen auch mit Absolventen von Fachhochschulen besetzt werden. Das einzige Problem, sehr geehrte Damen und Herren, das es derzeit wirklich gibt, ist, Bakkalaureats-Absolventen in das Bundessystem einzubauen. Auch da wäre es absolut wichtig, möglichst rasch zu einer Regelung zu kommen, um den bereits Studierenden – diese sind ja schon in Ausbildung – in diesem Bereich auch mitteilen zu können, welche Chancen das Bakkalaureat künftig im öffentlichen Dienst haben wird.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite