28. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Privatradiogesetz und das Privatfernsehgesetz geändert werden (472/A und
768 d.B. sowie 7191/BR d.B.)
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum
28. Punkt der Tagesordnung.
Die
Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg
übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter
Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Frau
Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses
für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom
9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Privatradiogesetz und das Privatfernsehgesetz geändert werden, zur Kenntnis
bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Ich darf weiters berichten, dass der Ausschuss für Verfassung und
Föderalismus nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit
Stimmenmehrheit den Antrag stellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben. – Danke sehr.
Präsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
18.20
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Wir hatten ja schon bei anderer Gelegenheit das Vergnügen, über die heutige Novellierung zum Privatradiogesetz zu diskutieren. Meine Damen und Herren! Seitens der Grünen ist nicht das Gesetz an sich oder das, was hier novelliert wird, das große Ärgernis, sondern es war – worüber ich auch mit dem Herrn Staatssekretär diskutiert habe – immer die Frage, wer sieht wo die Rechtssicherheit.
Während ein privater Sender versucht, den Instanzenweg zu gehen, zum Verwaltungsgerichtshof geht, mit seiner Beschwerde Recht bekommt, ändern der Gesetzgeber und Sie mit Ihrer Zustimmung heute mitten in einem laufenden Verfahren die Spielregeln. Das ist einmalig, meine Damen und Herren, und bedeutet letztlich für ein junges Unternehmen einen neuerlichen Instanzengang, nämlich nun zum Verfassungsgerichtshof. Das kann ja nicht sein. Auch wenn das, was der Verwaltungsgerichtshof hier gefunden und wo der Verwaltungsgerichtshof eine erstinstanzliche Lizenzvergabe sozusagen aufgehoben hat, möglicherweise eine Marginalie ist, die zwischenzeitlich von den beiden betroffenen Sendern geändert wurde, ist es doch bedenklich, wenn wir heute mit einer Beschlussfassung in ein laufendes Verfahren nachträglich eingreifen.
Das Bundeskanzleramt, der Herr Staatssekretär spricht von Rechtssicherheit, nämlich für die beiden anderen Sender. Aber auch der Beschwerde führende Sender muss sagen: Wo ist meine Rechtssicherheit? Ich habe das – Herr Kollege Himmer, Sie werden das aus Sicht der Wirtschaft verstehen – finanziert, ich habe einen langen Instanzenweg behördlich finanziert und habe Recht bekommen! Aber Sie beschließen heute nun mit Mehrheit, wir ändern die Spielregeln. Jetzt kann dieser betroffene Sender, Radio Energy, den gesamten Weg auf einer anderen Ebene, nämlich jener des Verfassungsgerichtshofes, gehen und sagen: Moment, der Gesetzgeber kann
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