Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 163

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28. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Privatradiogesetz und das Privatfernsehgesetz geändert werden (472/A und 768 d.B. sowie 7191/BR d.B.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalis­mus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz und das Privatfernsehgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich darf weiters berichten, dass der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag stellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke sehr.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


18.20

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Wir hatten ja schon bei anderer Gelegenheit das Vergnügen, über die heutige Novellierung zum Privatradiogesetz zu diskutieren. Meine Damen und Herren! Seitens der Grünen ist nicht das Gesetz an sich oder das, was hier novelliert wird, das große Ärgernis, sondern es war – worüber ich auch mit dem Herrn Staatssekretär diskutiert habe – immer die Frage, wer sieht wo die Rechtssicherheit.

Während ein privater Sender versucht, den Instanzenweg zu gehen, zum Verwaltungs­gerichtshof geht, mit seiner Beschwerde Recht bekommt, ändern der Gesetzgeber und Sie mit Ihrer Zustimmung heute mitten in einem laufenden Verfahren die Spielregeln. Das ist einmalig, meine Damen und Herren, und bedeutet letztlich für ein junges Unter­nehmen einen neuerlichen Instanzengang, nämlich nun zum Verfassungsgerichtshof. Das kann ja nicht sein. Auch wenn das, was der Verwaltungsgerichtshof hier gefunden und wo der Verwaltungsgerichtshof eine erstinstanzliche Lizenzvergabe sozusagen aufgehoben hat, möglicherweise eine Marginalie ist, die zwischenzeitlich von den beiden betroffenen Sendern geändert wurde, ist es doch bedenklich, wenn wir heute mit einer Beschlussfassung in ein laufendes Verfahren nachträglich eingreifen.

Das Bundeskanzleramt, der Herr Staatssekretär spricht von Rechtssicherheit, nämlich für die beiden anderen Sender. Aber auch der Beschwerde führende Sender muss sagen: Wo ist meine Rechtssicherheit? Ich habe das – Herr Kollege Himmer, Sie wer­den das aus Sicht der Wirtschaft verstehen – finanziert, ich habe einen langen Instanzenweg behördlich finanziert und habe Recht bekommen! Aber Sie beschließen heute nun mit Mehrheit, wir ändern die Spielregeln. Jetzt kann dieser betroffene Sender, Radio Energy, den gesamten Weg auf einer anderen Ebene, nämlich jener des Verfassungsgerichtshofes, gehen und sagen: Moment, der Gesetzgeber kann


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