Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 166

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neuerdings erfährt. Ich glaube, diesbezüglich hat es in den letzten Jahren Defizite gegeben, aber vor allem, was im Bereich der Privatmedien besteht, dass wir hier durchaus die Berechtigung ableiten können, uns diesem Thema ausgiebig und aus­führlich zu widmen, auch an einem 20. Dezember.

Ich möchte in erster Linie einmal darauf hinweisen, dass es sich hiebei um einen Initiativantrag des Nationalrates handelt. Zweitens glaube ich, es steht hier im Raume, aber auch im Plenum des Nationalrates außer Frage, dass höchstgerichtliche Erkennt­nisse zu akzeptieren sind.

Worum geht es also in diesem speziellen Fall? – Es sind Lizenzen aus sehr formalen Gründen quasi aufgehoben worden, und der Nationalrat hat sich den Kopf darüber zerbrochen, was eigentlich die Gründe sind, die hinter diesem Gesetz stehen, und was der Wille des Gesetzgebers in Medienfragen ist.

Ich bin dem Nationalrat sehr dankbar für diesen Initiativantrag, dafür, dass er da Klarheit schafft, dass er meint, da sei Rechtssicherheit herzustellen, und dieses Gesetz ist so gemeint und nicht anders. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, habe ich den Auftrag des Nationalrates und verstehe ich auch die Diskussion hier im Bundesrat.

Die heute zu behandelnde Materie wurde in den letzten Tagen immer wieder stark kritisiert. Es wurde sogar die Behauptung aufgestellt, dass man sich vom Nationalrat oder von der Bundesregierung ein Gesetz „bestellen“ könnte. Es ist für mich, wie ich meine, durchaus einsehbar, dass es hier um die medienpolitische Verantwortung in diesem Lande geht und dass man die private Radioszene schützen möchte, damit sie sich konsolidieren kann.

In diesem Sinne sehe ich diesen Initiativantrag, in diesem Sinne sehe ich aber auch die Entwicklung der Privatmedienszene in Österreich, und ich glaube, dass es eine gute Entscheidung sein wird, sollten Sie sich, meine Damen und Herren, hier zu einer Zustimmung entschließen.

Damit wir auch die Diskussion, die ich seinerzeit mit Bundesrat Schennach hier draußen im Vorraum geführt habe, vom Tisch haben: Es war hier die Rede von „Anlassgesetzgebung“; das war auch Teil der einen oder anderen Äußerung eines Politikers in den Medien. Dass das mit Sicherheit nicht so ist, geht, wie ich meine, aus einer Entscheidung der KommAustria im Jahre 2001 hervor. Es war durchaus eine sehr mutige Entscheidung, einen großen Medienteilnehmer im Printmedienbereich so zu behandeln, wie es die Gesetzeslage vorgeschrieben hat. Und ich glaube, in diesem Sinne würden Sie ein gutes Werk an der österreichischen Medienszene machen, sollten Sie sich entschließen, dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung nicht zu verweigern. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.33

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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