Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 165

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Rechtssicherheit, schafft Sicherheit, dass gewisse Sendeformate weitergetragen wer­den können, dass am Medienstandort Österreich die Leute, die in Graz und Salzburg schon auf Sendung sind, auf Sendung bleiben können. Und das ist richtig und gut so.

Ich danke allen, die dieser Gesetzesvorlage zustimmen werden, und insbesondere dem Herrn Staatssekretär, der seit dem Jahre 2000 eine ganze Reihe von Maßnahmen auf die Reihe gebracht hat, damit auch das duale System in Österreich seine Aus­prägung wesentlich verbessern kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.27

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Binna. – Bitte. (Bundesrat Schennach: Binna muss ja die Befangenheit der SPÖ zum Ausdruck bringen!)

 


18.28

Bundesrat Theodor Binna (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Kollege Schennach, die SPÖ-Fraktion wird diesem I-Tüpferl-Gesetz die Zustimmung erteilen, weil ich glaube, es gibt schon auch sehr positive Ergebnisse. Ich möchte nur erwähnen, dass „Kronehit Radio“ seit 6. Dezember die bundesweite Zulassung bekommen hat und als Freund Tirols auch „Live Radio Tirol“ seit 6. Dezember lan­desweit sendet.

Was ich trotzdem bekritteln muss, ist: Zuerst macht man ein Gesetz, dann kommt man drauf, es passt nicht ganz – und nach der Novellierung kommt man dann drauf, man kann einige Bestimmungen bereinigen.

Generell geht es um einen Entfall des Erfordernisses der Zustimmung der Gesellschaft bei Änderung der Beteiligungsverhältnisse. Nach der bisherigen Praxis der Regulie­rungsbehörde gegenüber allen Privatradio- und Privatfernsehbetreibern konnte das gesetzliche Erfordernis der Zustimmung der Gesellschaft bei Änderung von Beteili­gungsverhältnissen bis zum Ende des Berufungsverfahrens nachgewiesen bezie­hungsweise in Gestalt einer Auflage im Berufungsbescheid erfüllt werden.

Nach einem jüngst ergangenen VwGH-Erkenntnis ist dies nicht zulässig, was dazu führen würde, dass mehrere zum Teil schon lange auf Sendung befindliche Betreiber ihre Lizenzen verlieren. Durch diese Novelle entfällt dieses Erfordernis, wobei dies auch für bereits anhängige Verfahren gilt, weil diese Bestimmung in der Praxis über­haupt keine Schutzfunktion hat und nach der Judikatur des VwGH zu unüberwindlichen Restriktionen führt.

Ich habe zu diesem Gesetz schon vorher gesprochen und darf positiv erwähnen, dass „freequENNS Liezen“ und „Live Radio Salzkammergut“, die in meinem Bezirk beheimatet sind, weiterhin bestehen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.30

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär Morak, Sie haben das Wort.

 


18.30

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin mir der Zeit, der Stunde und des Datums bewusst. Ich werde ... (Bundesrat Konecny: Es ist eh nicht spät! Wir können ruhig noch ein bisschen ...!) Gut, dann werden wir ein bisserl länger plaudern; ist kein Problem. (Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren! Ich bin sowohl im Nationalrat als auch hier im Bundesrat durchaus positiv überrascht von der Zuwendung, die die Medienszene Österreichs


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