Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 167

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29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird (704 d.B. und 766 d.B. sowie 7192/BR d.B.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zum 29. Punkt der Tages­ordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Schnider übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Dr. Andreas Schnider: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Kulturaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Kulturausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte.

 


18.35

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Bei diesem Gesetz gibt es auch einige positive Punkte. Positiv ist, dass es jetzt eine Lizenzregelung gibt, obwohl es die dafür zuständige Behörde bereits gibt.

Positiv zu bemerken ist auch, dass künftig der Filmwirtschaftsbericht auch dem Na­tionalrat vorgelegt werden muss; somit kann dieser Filmwirtschaftsbericht auch öffentlich diskutiert werden.

Wir kritisieren aber den massiven Ausbau der Kompetenzen des Direktors des Österreichischen Filminstitutes. Ich möchte Folgendes dazu bemerken:

Der Bundeskanzler ernennt den Direktor. Dieser steht damit in direkter Abhängigkeit vom Bundeskanzler. Der Direktor bestimmt die Mitglieder der Projektkommission, die wiederum bestimmen, welche Filme förderungswürdig sind und welche Filme nicht. (Bundesrat Dr. Kühnel: Irgendwer muss ja die Entscheidung treffen!) – Natürlich muss irgendwer die Entscheidung treffen, nur: Bedenken Sie die Abhängigkeit! Ich führe das gerne zu Ende und zeige Ihnen, wie sich das Ganze darstellt, wenn sich die Macht dann schließt.

Der Direktor hat jetzt auch in diesem Filmförderungsbeirat das Stimmrecht erhalten. Es zieht sich da ein abgesicherter Machtstrang durch, Herr Kühnel. So ist das ganz einfach. Wir reden hier über das Filmförderungsgesetz – und nicht über den Öster­reichischen Gewerkschaftsbund. Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist ein Verein und wählt sich seine Funktionäre selber, und über die haben Sie nicht zu bestimmen, Herr Kühnel. (Bundesrat Konecny: Das fällt ihnen auch noch ein!) Filmförderung ist Filmförderung und nicht Gewerkschaftsbund! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Damit Ihnen das auch klar ist! Herr Kühnel, vergleichen Sie nicht immer Äpfel mit Birnen und Orangen mit Bananen und so weiter! Bleiben Sie bei dem, was es ist!

 


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