29. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Filmförderungsgesetz geändert wird (704 d.B. und 766 d.B. sowie 7192/BR
d.B.)
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen
nun zum 29. Punkt der Tagesordnung.
Die
Berichterstattung hat Herr Bundesrat Schnider übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Dr. Andreas Schnider: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Kulturausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz
geändert wird.
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag.
Der Kulturausschuss
stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Als Erster zum
Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte.
18.35
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr
Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Bei diesem Gesetz gibt es auch einige
positive Punkte. Positiv ist, dass es jetzt eine Lizenzregelung gibt, obwohl es
die dafür zuständige Behörde bereits gibt.
Positiv zu
bemerken ist auch, dass künftig der Filmwirtschaftsbericht auch dem Nationalrat
vorgelegt werden muss; somit kann dieser Filmwirtschaftsbericht auch öffentlich
diskutiert werden.
Wir kritisieren
aber den massiven Ausbau der Kompetenzen des Direktors des Österreichischen
Filminstitutes. Ich möchte Folgendes dazu bemerken:
Der Bundeskanzler
ernennt den Direktor. Dieser steht damit in direkter Abhängigkeit vom
Bundeskanzler. Der Direktor bestimmt die Mitglieder der Projektkommission, die
wiederum bestimmen, welche Filme förderungswürdig sind und welche Filme nicht. (Bundesrat
Dr. Kühnel: Irgendwer muss ja die Entscheidung treffen!) – Natürlich
muss irgendwer die Entscheidung treffen, nur: Bedenken Sie die Abhängigkeit!
Ich führe das gerne zu Ende und zeige Ihnen, wie sich das Ganze darstellt, wenn
sich die Macht dann schließt.
Der Direktor hat
jetzt auch in diesem Filmförderungsbeirat das Stimmrecht erhalten. Es zieht
sich da ein abgesicherter Machtstrang durch, Herr Kühnel. So ist das ganz einfach.
Wir reden hier über das Filmförderungsgesetz – und nicht über den Österreichischen
Gewerkschaftsbund. Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist ein Verein und
wählt sich seine Funktionäre selber, und über die haben Sie nicht
zu bestimmen, Herr Kühnel. (Bundesrat Konecny: Das fällt ihnen auch noch ein!) Filmförderung ist Filmförderung und nicht
Gewerkschaftsbund! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Zwischenrufe
bei der ÖVP.) Damit Ihnen das auch klar ist! Herr Kühnel, vergleichen Sie
nicht immer Äpfel mit Birnen und Orangen mit Bananen und so weiter! Bleiben Sie
bei dem, was es ist!
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