Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 168

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zum Filmrat: Dieser sollte beratende Funktion haben. Ich frage Sie: Warum führt der Bundeskanzler den Vorsitz? Warum wird der Vorsitzende nicht vom Filmrat selbst bestimmt? Und ich frage Sie noch etwas: Welche Funktion hat zudem der Herr Vizekanzler, der eigentlich für Verkehrsfragen in Österreich zuständig ist, im Filmrat? Welche hat er dort? Geht es im Filmrat auch um Verkehr – oder worum geht es dort? Da geht es eigentlich um Filmförderung und um Filme und nicht um den öster­reichischen Verkehr.

Alles in allem geht es dabei also um eine ziemliche Machtfülle für den Direktor des Österreichischen Filminstitutes, und es geht um die direkte Einflussmöglichkeit durch den Bundeskanzler. Es fällt auf, dass diese Novelle in der zeitlichen Nähe der Neubesetzung des Direktors des Österreichischen Filminstitutes von Ihrer Mehrheit aller Voraussicht nach beschlossen werden wird. Die Kompetenzen des neuen Direk­tors, der durch den Bundeskanzler ernannt wird, werden massiv ausgeweitet. Mit diesem Gesetz wird bei der Filmförderung eine geschlossene Gesellschaft zwischen Bundeskanzler und Direktor des Österreichischen Filminstitutes geschaffen.

Unserer Auffassung nach ist die Bindung von Personen an politische Entschei­dungsträger demokratiepolitisch sehr bedenklich. Daher werden wir dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.39

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hösele. – Bitte.

 


18.40

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens ein­mal möchte ich feststellen, dass ich davon ausgehe, dass der Bundeskanzler der Republik Österreich auf demokratische Weise zum Bundeskanzler der Republik Österreich bestellt worden ist (Beifall bei der ÖVP) und der parlamentarischen Kontrolle voll und ganz unterliegt. (Bundesrat Dr. Kühnel: Richtig!) Damit auch die Verantwortung für das klargestellt ist. So viel zum Ersten. (Bundesrat Konecny: Wir können nur sagen, der parlamentarischen Kontrolle unterliegt der Herr Staatssekretär!) Auch das ist der Fall.

Zweitens: Sie haben es selbst angesprochen, es wird erstmals ein Filmwirtschafts­bericht dem Parlament zugeleitet. Es gibt dann sogar die Möglichkeit, das dann ganz ausführlich und streng kontrollierend zu diskutieren. Ich vergleiche da jetzt nicht mit anderen Systemen ... (Bundesrat Todt: Habe ich auch positiv vermerkt, Herr Hösele!) – Ja. Einer der wichtigsten Punkte in der Demokratie ist meiner Auffassung nach, dass man Verantwortung übernimmt und auch Verantwortung trägt, und das ist in diesem Fall eindeutig klargestellt für das Kompetenzzentrum des österreichischen Films, nämlich das Österreichische Filminstitut. Das ist nämlich dadurch insgesamt in seiner Förderwirkung gestärkt worden. Das ist ein wichtiger Beitrag, der in dieser Novelle zum Ausdruck kommt.

Ich verfolge ja schon jahrelang diese Diskussionen, wonach angeblich eine gewisse andere Art der Kulturpolitik im Gange sei, als das früher der Fall gewesen sei. Da sage ich jetzt ganz nüchtern dazu: Ja, selbstverständlich ist es eine andere Art der Kultur­politik! Früher wollte man Kultur und Kunst parteipolitisch vereinnahmen und instru­mentalisieren – jetzt wird nach allen Richtungen gefördert, insbesondere ist das auch in der Frage der Filmwirtschaft der Fall.

Das Budget des Österreichischen Filminstitutes ist erhöht worden. Erstmals ist ein Fern­sehfilm-Förderungsfonds geschaffen worden. In diesem Gesetz wird das nun


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite