Zum Filmrat:
Dieser sollte beratende Funktion haben. Ich frage Sie: Warum führt der
Bundeskanzler den Vorsitz? Warum wird der Vorsitzende nicht vom Filmrat selbst
bestimmt? Und ich frage Sie noch etwas: Welche Funktion hat zudem der Herr
Vizekanzler, der eigentlich für Verkehrsfragen in Österreich zuständig ist, im
Filmrat? Welche hat er dort? Geht es im Filmrat auch um Verkehr – oder
worum geht es dort? Da geht es eigentlich um Filmförderung und um Filme und
nicht um den österreichischen Verkehr.
Alles in allem
geht es dabei also um eine ziemliche Machtfülle für den Direktor des
Österreichischen Filminstitutes, und es geht um die direkte Einflussmöglichkeit
durch den Bundeskanzler. Es fällt auf, dass diese Novelle in der zeitlichen
Nähe der Neubesetzung des Direktors des Österreichischen Filminstitutes von
Ihrer Mehrheit aller Voraussicht nach beschlossen werden wird. Die Kompetenzen
des neuen Direktors, der durch den Bundeskanzler ernannt wird, werden massiv
ausgeweitet. Mit diesem Gesetz wird bei der Filmförderung eine geschlossene
Gesellschaft zwischen Bundeskanzler und Direktor des Österreichischen
Filminstitutes geschaffen.
Unserer
Auffassung nach ist die Bindung von Personen an politische Entscheidungsträger
demokratiepolitisch sehr bedenklich. Daher werden wir dieser Novelle nicht
zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.39
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat
Hösele. – Bitte.
18.40
Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens einmal möchte ich feststellen, dass ich davon ausgehe, dass der Bundeskanzler der Republik Österreich auf demokratische Weise zum Bundeskanzler der Republik Österreich bestellt worden ist (Beifall bei der ÖVP) und der parlamentarischen Kontrolle voll und ganz unterliegt. (Bundesrat Dr. Kühnel: Richtig!) Damit auch die Verantwortung für das klargestellt ist. So viel zum Ersten. (Bundesrat Konecny: Wir können nur sagen, der parlamentarischen Kontrolle unterliegt der Herr Staatssekretär!) Auch das ist der Fall.
Zweitens: Sie haben es selbst angesprochen, es wird erstmals ein Filmwirtschaftsbericht dem Parlament zugeleitet. Es gibt dann sogar die Möglichkeit, das dann ganz ausführlich und streng kontrollierend zu diskutieren. Ich vergleiche da jetzt nicht mit anderen Systemen ... (Bundesrat Todt: Habe ich auch positiv vermerkt, Herr Hösele!) – Ja. Einer der wichtigsten Punkte in der Demokratie ist meiner Auffassung nach, dass man Verantwortung übernimmt und auch Verantwortung trägt, und das ist in diesem Fall eindeutig klargestellt für das Kompetenzzentrum des österreichischen Films, nämlich das Österreichische Filminstitut. Das ist nämlich dadurch insgesamt in seiner Förderwirkung gestärkt worden. Das ist ein wichtiger Beitrag, der in dieser Novelle zum Ausdruck kommt.
Ich verfolge ja schon jahrelang diese Diskussionen, wonach angeblich eine gewisse andere Art der Kulturpolitik im Gange sei, als das früher der Fall gewesen sei. Da sage ich jetzt ganz nüchtern dazu: Ja, selbstverständlich ist es eine andere Art der Kulturpolitik! Früher wollte man Kultur und Kunst parteipolitisch vereinnahmen und instrumentalisieren – jetzt wird nach allen Richtungen gefördert, insbesondere ist das auch in der Frage der Filmwirtschaft der Fall.
Das Budget des Österreichischen Filminstitutes ist erhöht worden. Erstmals ist ein Fernsehfilm-Förderungsfonds geschaffen worden. In diesem Gesetz wird das nun
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