Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 170

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Das Zweite ist, dass hiemit ein Gesetz novelliert wird, das im Grunde alle sechs Jahre unspektakulär geändert worden ist. Ich erinnere mich noch an die Diskussionen, die ich damals noch mit Scholten und Wittmann geführt habe, nicht darüber, ob das Glas halb voll oder halb leer ist, sondern darüber, wer eigentlich das Sagen hat.

Es ist eine relativ schwierige Entscheidung, und man muss sie irgendwann einmal treffen: Macht man Gremialfilme – oder macht man Filme, wo einer die Verantwortung trägt? Und wir sind da, wie ich meine, durchaus den Mittelweg gegangen. Wir haben hier nicht einen Intendanten bestellt, der sagt, wo es langgeht, wie das am Theater durchaus schon seit Jahrhunderten funktioniert: Ein Direktor sagt, was gespielt wird. Ein Direktor sagt, wann’s gespielt wird. Und ein Direktor sagt, wie oft’s gespielt wird. Der Direktor – nehmen Sie einmal den Burgtheaterdirektor her – wird vom Bun­deskanzler bestellt, egal, ob er jetzt Vranitzky heißt, Klima heißt, Schüssel heißt, wie auch immer. Es war so, und ich gehe einmal davon aus, es ist ganz gut, dass das so geregelt worden ist, und ich nehme an, das Burgtheater, die Staatsoper und auch die Volksoper funktionieren ganz gut.

In diesem Sinne habe ich mir die Anfrage an meine Beamten erlaubt, wo es denn das überhaupt noch gibt, dass andere Gremien beziehungsweise beratende Gremien durchaus auch mit dem Bundeskanzler zum Beispiel oder mit dem jeweiligen Minister besetzt werden, der zu beraten ist und der dort den Vorsitz führt.

Ich komme gerade aus der E-Government-Initiative: Auch dort führt der Herr Bun­deskanzler zusammen mit dem Herrn Vizekanzler den Vorsitz. Es macht auch Sinn, dass Entscheidungsträger, die Themen abarbeiten, die im Grunde die gesamte Republik betreffen, dort den Vorsitz führen und die Wünsche, Beschwerden und das entgegennehmen, was das Thema im Grunde „befeuert“.

Ich glaube, dass sich der Herr Bundeskanzler dieses Themas annehmen will. Selbst­verständlich werde auch ich dort drinnen sitzen, werde zuhören oder mir Ratschläge geben lassen. Das, glaube ich, ist eine Aufwertung des Themas.

Wo findet denn eine solche Vorgangsweise noch statt? Im Beirat für Mediation, da hat das Bundesministerium für Justiz den Vorsitz; im Beirat für Asyl- und Migrationsfragen, da hat der Bundesminister für Inneres den Vorsitz; im Nationalen Sicherheitsrat, wo der Bundeskanzler den Vorsitz führt, und so weiter.

Also ich glaube, das ist durchaus eine geübte Praxis, die unter jedwedem Bundes­kanzler stattfindet, und ich glaube, man sollte dahinter nicht etwas vermuten, was sich möglicherweise durchaus als übertriebene Angst darstellt.

Ich glaube, dass jene Maßnahmen, die wir in diesem Bereich getroffen haben, die Wichtigkeit dieses Themas unterstreichen. Der Rückfall der Rechte beispielsweise ist schon erwähnt worden. Aber glauben Sie mir, Wichtigkeit hat auch mit Geld zu tun in diesem Zusammenhang – und auch damit, dass eine eindeutige Zuordnung einer Verantwortung stattfindet, nämlich zum Direktor des Filminstitutes, den man dann auch beim Namen nennen, den man dann auch zur Verantwortung ziehen kann. Auf der anderen Seite legen wir auch Schwergewicht darauf, wer denn im Produktionsbereich die Verantwortung trägt. Ich glaube, gerade in Ländern, in denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk so eine wesentliche Rolle gespielt hat, wie das in kleinen Ländern der Fall war, so unter anderem auch in Österreich, ist es wichtig, dass wir auch den freien Produzenten in diesem Markt neu positionieren.

So gesehen ist dieses Gesetz, würde ich einmal sagen, ein gutes Gesetz. Ich glaube, man sollte es sich anschauen, man sollte es evaluieren. Ich glaube, die Personal­entscheidung – wenn sie unter den Filmschaffenden fragen, werden Sie das bestätigt bekommen – ist eine gute, die da der Bundeskanzler mit dem neuen Direktor des


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