Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 171

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Filminstitutes getroffen hat. Auch die Einbindung des alten Direktors über seine Zeit hinaus, um eine ordentliche „Schlüsselübergabe“ sicherzustellen, ist eine gute Vor­gangsweise. Da zeigt der neue Direktor Kompetenz, aber auch Großzügigkeit im Umgang mit dem Thema.

Ich glaube, Sie sollten sich dazu aufraffen, diesem Gesetz zuzustimmen. Tun Sie es! Auch wenn Sie es nicht tun, glaube ich, dass Sie mit der einen Hälfte dieses Gesetzes, von der Sie gesprochen haben und der Sie zustimmen können, auf einem guten Weg sind. Lassen wir uns im Kulturausschuss überraschen! – Ich danke Ihnen für Ihre Auf­merksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen sowie des Bundesrates Schennach.)

18.50

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

30. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beam­ten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (3. Sozial­ver­sicherungs-Änderungsgesetz 2004 – 3. SVÄG 2004) (703 d.B. und 776 d.B. sowie 7161/BR d.B. und 7193/BR d.B.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Es ist dies der Tagesordnungspunkt, wo Einvernehmen unter den Fraktionen besteht, dass wir ihn noch abhandeln, weil der Herr Bundesminister für Soziales sein Kommen zugesagt hat. Ich nehme an, er wird in wenigen Minuten da sein, und schlage vor, dass wir beginnen.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Gudenus übernommen.

 


Berichterstatter Mag. John Gudenus: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen wohlformuliert in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf den Antrag:

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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