Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 174

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dass die obersten Gremien nicht aus den Mitgliedern der Versicherungsträger gebildet wurden. Träger sind die Gebietskrankenkassen und die Sozialversicherungsanstalten.

In Zukunft sollen die Verwaltungskörper auf zwei Gremien reduziert werden: a) die Trägerkonferenz, die Recht setzende und kontrollierende Funktion hat, sowie b) den Verbandsvorstand, der für die Geschäftsführung zuständig ist.

Die Trägerkonferenz hat die Entscheidungen zu treffen und besteht aus neun Obmän­nern der Gebietskrankenkassen und dem ersten Stellvertreter, zwei Obmännern der Betriebskrankenkassen und dem Stellvertreter und dem Obmann und einem Stellvertreter der Sozialversicherungsanstalten sowie drei Seniorenvertretern, die von den Seniorenorganisationen entsandt werden.

Der Verbandsvorstand besteht aus zwölf Personen. Davon sind fünf Arbeitneh­mer­vertreter nach dem Ergebnis der Arbeiterkammerwahlen im Verhältnis 4 : 1 für die SPÖ, fünf Arbeitgebervertreter nach dem Ergebnis der Wirtschaftskammerwahl im Verhältnis 4 : 1 für die ÖVP, ein Bauernvertreter und ein Vertreter der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst mit Stimmrecht und zwei Vertretern ohne Stimmrecht.

Aus meiner Sicht muss ich feststellen, dass im Verbandsvorstand leider keine Seni­orenvertreter vorgesehen sind, obwohl es über 2 Millionen Pensionisten gibt, die daher keine Vertretung haben.

Der Verbandsvorstand hat die vom Verfassungsgerichtshof geforderte Einbindung sei­ner Mitglieder in die Sozialversicherungen berücksichtigt. In Zukunft sind alle Sozial­versicherungsträger vertreten, und das ist sicherlich keine falsche Entscheidung.

Die Strukturen werden schlanker, die Geschäftsführung wird dem Vorstand gegenüber weisungsgebunden sein, und es wird weiterhin der Grundsatz der Selbstverwaltung gelten.

Nun zu einem anderen Thema. – Ab 1. Jänner 2006 wird es in Österreich zirka 8 Millionen E-Cards und 12 000 Lesegeräte geben, die 43 Millionen Krankenscheine pro Jahr ablösen werden. Mit der Einführung der E-Cards sollen Einsparungen im Verwaltungsbereich, bei den Ärzten und bei den Krankenkassen erzielt werden und eine Anpassung an die neuen Kommunikationstechniken erfolgen.

Ab 1. Jänner 2006 soll daher flächendeckend in ganz Österreich die Chip-Karte einge­führt sein. Als Servicegebühr sollen pro Jahr 10 € von jenen eingehoben werden, die bis jetzt die Krankenscheingebühr bezahlt haben. Keine Krankenscheingebühr haben Gewerbetreibende, Bauern, Beamte und Eisenbahner bezahlt, da sie als Ausgleich Selbstbehalte in anderer Form entrichtet haben.

Bei den Pensionisten wurde der Krankenversicherungsbeitrag von 3,5 auf 3,75 Prozent erhöht. Sie haben daher die Servicegebühr, meine ich, als Vorleistung bereits bezahlt.

Begonnen hat alles mit der Magnetstreifenkarte, die der alten Bankomat-Karte ähnlich war. Die neueste Version der E-Card verfügt über einen eigenen Speicherchip. Derzeit sind nur die persönlichen Daten gespeichert – zum Schutz vor Missverständnissen und Fehl-Notrufen. Die Verschlüsselung der persönlichen Daten erfolgt mit den derzeit besten verfügbaren Methoden.

Vorgesehen ist jedoch, dass der Versicherte, wenn er es wünscht, auch seine Ge­sundheitsdaten speichern lassen kann, die er bei einem Notfall dem behandelnden Arzt mitteilen will. Bekannte Krankheiten, wie Allergien gegen Medikamente, die Blutgruppe oder Krankheiten, wie Diabetes, kommen dabei in Frage.

Die E-Card kann aber auch als Bürgerkarte verwendet werden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt war es für die Verantwortlichen, Herrn Dr. Kandlhofer und viele andere, ein


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