kriterien willkürlich waren und genau deshalb vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden. Es ist anzunehmen, dass das auch diesmal wieder drohen wird.
Zur Frage der
Selbstverwaltung ist zu sagen: Es ist schon klar, dass diese Regierung nicht
unbedingt begeistert ist von Selbstverwaltungsorganen, aber entweder man gewährt
Selbstverwaltung, dann muss man sie auch einhalten, oder man schafft sie ab. Es
allerdings in einen Gesetzestext hineinzuschreiben und dann faktisch nicht zu gewähren,
das wird nicht funktionieren.
Mir ist auch
völlig unverständlich, weshalb es so lange gedauert hat, bis dem Urteil des
Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen wurde. Wir haben das jetzt wirklich
wenige Tage vor Ablauf der Frist hier zur Beschlussfassung, buchstäblich auf
den letzten Drücker.
Besonders
bedauerlich ist aber, dass sehr, sehr viele wichtige Entscheidungen in dieser
Zeit von einem Gremium gefällt wurden, das als nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt
deklariert war. Das ist etwas, was schon zu denken gibt. Ich frage mich, wieso
es so lange gedauert hat, bis das repariert wurde. Und ich frage mich auch,
wann das wieder zu reparieren sein wird.
Wir können
leider diesem Punkt nicht zustimmen. (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ. – Bundesrat Ing. Kampl schickt sich
an, sich neuerlich zum Rednerpult zu begeben.)
19.11
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Noch immer nicht, Herr Bürgermeister! Jetzt kommt
der Herr Bundesminister dran. – Bitte, Herr Bundesminister Haupt.
19.11
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Ich möchte zunächst die
letzte Frage aufklären, warum es so lange gedauert hat.
Es hat insgesamt
ein Jahr gedauert, und auf Wunsch der Sozialpartner, die eine einvernehmliche
Regelung zur Neuordnung des Hauptverbandes der Österreichischen
Sozialversicherungsträger verhandeln wollten, haben wir auch den Sozialpartnern
eine Fristerstreckung gewährt, die schlussendlich dann in der Nacht von
Donnerstag auf Freitag – ich glaube, das war der 8. oder
9. November – geendet hat. Es wurde uns von Seiten der
Arbeiterkammer, aber auch von Seiten der Bundeswirtschaftskammer mitgeteilt,
dass diese Gespräche schlussendlich an der mangelnden Bereitschaft, paritätische
Verhältnisse, wie sie für den Hauptverband und andere Träger vorgesehen waren,
im Interesse beider auch in den Krankenversicherungsträgern einzuführen, gescheitert
sind.
Ich darf damit
auch gleich auf den Vorwurf „Umfärbelung“ zu sprechen kommen, die schon von der
ersten Rednerin, als ich noch nicht hier war, releviert und auch von der
Vertreterin der grünen Fraktion angesprochen wurde.
Wir hätten uns
diesen Vorwurf gefallen lassen müssen, wenn wir nicht vice versa die heutige
Trägerkonferenz gleich abgebildet hätten wie die seinerzeit existierende Hauptversammlung
der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Sehr geehrte
Damen und Herren! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass ein privates Verfahren
vom Kollegen Haberzettl auf der einen Seite, auf der anderen Seite ein so genanntes
Drittelverfahren der Fraktion der Österreichischen Sozialdemokratischen Partei
ebenfalls beim Verfassungsgerichtshof eingebracht worden ist.
Zum Zeitpunkt der verfassungsmäßigen Judikatur sind beide Vorhaben, einerseits das Vorhaben Haberzettl, hier seine eigenen Individualrechte wieder herzustellen, und auf
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite