Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 176

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kriterien willkürlich waren und genau deshalb vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden. Es ist anzunehmen, dass das auch diesmal wieder drohen wird.

Zur Frage der Selbstverwaltung ist zu sagen: Es ist schon klar, dass diese Regierung nicht unbedingt begeistert ist von Selbstverwaltungsorganen, aber entweder man gewährt Selbstverwaltung, dann muss man sie auch einhalten, oder man schafft sie ab. Es allerdings in einen Gesetzestext hineinzuschreiben und dann faktisch nicht zu gewähren, das wird nicht funktionieren.

Mir ist auch völlig unverständlich, weshalb es so lange gedauert hat, bis dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen wurde. Wir haben das jetzt wirklich wenige Tage vor Ablauf der Frist hier zur Beschlussfassung, buchstäblich auf den letzten Drücker.

Besonders bedauerlich ist aber, dass sehr, sehr viele wichtige Entscheidungen in dieser Zeit von einem Gremium gefällt wurden, das als nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt deklariert war. Das ist etwas, was schon zu denken gibt. Ich frage mich, wieso es so lange gedauert hat, bis das repariert wurde. Und ich frage mich auch, wann das wieder zu reparieren sein wird.

Wir können leider diesem Punkt nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Bundesrat Ing. Kampl schickt sich an, sich neuerlich zum Rednerpult zu begeben.)

19.11

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Noch immer nicht, Herr Bürgermeister! Jetzt kommt der Herr Bundesminister dran. – Bitte, Herr Bundesminister Haupt.

 


19.11

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Ich möchte zunächst die letzte Frage aufklären, warum es so lange gedauert hat.

Es hat insgesamt ein Jahr gedauert, und auf Wunsch der Sozialpartner, die eine einvernehmliche Regelung zur Neuordnung des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger verhandeln wollten, haben wir auch den Sozialpartnern eine Fristerstreckung gewährt, die schlussendlich dann in der Nacht von Donnerstag auf Freitag – ich glaube, das war der 8. oder 9. November – geendet hat. Es wurde uns von Seiten der Arbeiterkammer, aber auch von Seiten der Bundeswirtschaftskammer mitgeteilt, dass diese Gespräche schlussendlich an der mangelnden Bereitschaft, paritätische Verhältnisse, wie sie für den Hauptverband und andere Träger vorgesehen waren, im Interesse beider auch in den Krankenversicherungsträgern einzuführen, gescheitert sind.

Ich darf damit auch gleich auf den Vorwurf „Umfärbelung“ zu sprechen kommen, die schon von der ersten Rednerin, als ich noch nicht hier war, releviert und auch von der Vertreterin der grünen Fraktion angesprochen wurde.

Wir hätten uns diesen Vorwurf gefallen lassen müssen, wenn wir nicht vice versa die heutige Trägerkonferenz gleich abgebildet hätten wie die seinerzeit existierende Haupt­versammlung der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass ein privates Verfahren vom Kollegen Haberzettl auf der einen Seite, auf der anderen Seite ein so genanntes Drittelverfahren der Fraktion der Österreichischen Sozialdemokratischen Partei ebenfalls beim Verfassungsgerichtshof eingebracht worden ist.

Zum Zeitpunkt der verfassungsmäßigen Judikatur sind beide Vorhaben, einerseits das Vorhaben Haberzettl, hier seine eigenen Individualrechte wieder herzustellen, und auf


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