Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 179

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unternommen, im Hauptverband den Selbsthilfeorganisationen – von den Behinderten­organisationen bis hin zu den Selbsthilfeorganisationen für spezielle Erkrankungen – einen Stellenwert bei der Gestaltung der zukünftigen Entwicklung des österreichischen Gesundheitssystems einzuräumen.

Ich bleibe gerne beim eigenen Heimatbundesland und suche nicht gerne den Span im Auge eines anderen, wenn er im eigenen Auge deutlich und klar sichtbar ist: Der Gesundheitsreferent aus meinem Heimatbundesland hat kein einziges Mal in all den Jahren an dieser Sitzung teilgenommen und hat mit anderen Ländervertretern sämt­liche Beratungen in diesem Gremium blockiert, indem dort keine entsprechenden Mehrheiten vorhanden waren, um einen Beschluss zu fassen. So kann man auch mit Selbsthilfegruppen, so kann man auch mit Behindertenvertretern, so kann man auch mit Vertretern aus dem Kreise der Betroffenen umgehen, wenn sie dort kompetent ihre Vorstellungen für die Entwicklung des österreichischen Hauptverbandes und des österreichischen Gesundheitssystems formulieren wollen.

Daher ist es meiner Ansicht nach wichtig, dass im „Hauptverband neu“ diese Blockade durch die Gebietskörperschaften nicht mehr möglich sein wird, weil es ähnlich wie im Nationalrat möglich ist, bei Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder mit der dortigen Mehrheit dieser, also unter Umständen mit einem Drittel und knapp weniger, gültige Beschlüsse zu fassen.

Ich sage das deswegen auch hier im Bundesrat – trotz der vorgerückten Stunde – so lang und ausführlich, weil ich glaube, dass es auch nicht uninteressant ist, in den Berichterstattungen in den Landtagen die Regierungsmitglieder darauf aufmerksam zu machen, dass es in Zukunft sinnvoller ist, bei der Entwicklung des Hauptverbandes für die Zukunft mitzugestalten – und nicht wieder zu versuchen, durch Daheimbleiben dieses Beschlussgremium ad absurdum zu führen. Ich wünsche mir das, weil ich auch weiß, dass die Selbsthilfeorganisationen oft besser wissen, wo der Schuh in unserem Gesundheitssystem drückt, als sehr viele von jenen, die in der Vergangenheit dort ausschließlich das Sagen hatten.

Ich meine daher, sehr geehrte Damen und Herren, dass der Entwurf, so wie er hier gelungen ist, die Verfassungskonformität behält. Ich habe das in mehreren Punkten schon ausgeführt. Wenn Sie es genauer haben wollen, dann kann ich Ihnen das, einschließlich eines Gutachtens von Professor Öhlinger zu dieser Thematik, auch noch lang und ausführlich vorlesen, um als Nichtjurist keinen Fehler zu machen. – Herr Kollege Schennach, Sie haben ja bereits darauf hingewiesen, dass Sie Gott sei Dank ausgiebig Zeit haben, um sich auch dieses wichtige Thema zur Genüge anzuhören. Ich möchte aber für die Mehrheit des Gremiums, weil ja auch die Protokolle des Nationalrates nachzulesen sind, Ihre Zeit nicht überstrapazieren. Das Wichtigste zu diesem Thema habe ich ausgeführt.

Ich möchte allerdings zur Kostenfrage schon auch noch etwas sagen, weil in der heutigen Debatte auch die Kostenfrage des Gesundheitspaketes mehrfach releviert wurde. Auf eines lege ich jedenfalls Wert: dass mit der neuen Gebühr in der Höhe von 10 € für die Chipkarte eine deutliche Solidarität zwischen Gesunden und Kranken stattfindet, denn mit der alten Krankenscheingebühr wurde ihnen, wenn sie viermal im Quartal krank waren – ein chronisch Kranker mit Zucker zum Beispiel – viermal die Krankenscheingebühr abverlangt. Das war deutlich mehr, als nunmehr die Gebühr von 10 € sein wird.

Nachdem nicht nur da, sondern auch in vielen Gremien – auch von Seiten der Sozialdemokratie, der Arbeitnehmervertretungen und von vielen anderen, auch von Seiten der Wirtschaftsvertreter – Selbstbehalte im Sinne des Prinzips der Solidarität der Gesunden mit den Kranken verlangt worden sind, haben wir, glaube ich, auch mit


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