diesem Punkt eine Umsetzung, die durchaus der Mehrheit der Wünsche, die an uns herangetragen worden sind, Rechnung trägt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Endurteil über eine Verfassungskonformität wird vermutlich wieder der Verfassungsgerichtshof treffen. Ich wiederhole es zum x-ten Male: Meiner Auffassung nach ist eine Überprüfung eines Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof keine Katastrophe, sondern für einen Rechtsstaat etwas, das im Interesse der Bürger, die glauben, nicht verfassungsmäßig berücksichtigt zu sein, wünschenswert ist. Ich möchte nicht wieder die alte Zeit haben, wo man mit einfachen Verfassungsbestimmungen – von den Taxistandplätzen bis was weiß ich, wohin – die österreichische Bundesverfassung überladen hat, um einzelnen Lobbies Genüge zu tun. Da halte ich einfache Gesetze mit einer verfassungsmäßigen Überprüfung durchaus für sinnvoller. (Beifall bei den Freiheitlichen, der ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)
Ich hoffe, ich habe die wichtigsten Kritikpunkte ordnungsgemäß aus meiner Sicht aufklären können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
19.25
Präsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Zu Wort
gemeldet ist Herr Bundesrat Kampl. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden
Bundesrates Ing. Kampl –: Siegi, rasch! Es ist alles gesagt! –
Bundesrat Ing. Kampl: Machen
wir schon! Machen wir schon!)
19.25
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzter Herr Bundesminister! Zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz: Ich glaube, es gehört letztendlich auch ein gewisser Mut dazu, dass man bereit ist, mit Verbesserungen in der Versicherungsstruktur überhaupt einmal zu beginnen. Gott sei Dank hat man das gemacht!
Auch wenn der Verfassungsgerichtshof das Erkenntnis ausgesprochen hat, dass der Hauptverband zu reformieren sei, so muss man sagen: Das hat ja nicht geschadet, denn es wurde damit die ganze Struktur auch verbessert. Als positiv ist zu erwähnen: Im Hauptverband sollten alle Versicherungsträger zusammengeführt werden, und zwar mit dem Ziel, eine verbesserte Organisation im Hauptverband zu haben.
Ziel ist es auch, das Sozialversicherungsrecht zu verbessern. Durch folgende Maßnahmen kommt es zu Verbesserungen: Ausweitung der Zuschussregelung, gesetzliche Regelung für Mehrfachversicherung – was, glaube ich, sehr wichtig ist –, besserer Zugang für Versicherungsnehmer durch Zusammenlegung zum Beispiel der Eisenbahner- und der Bergbauversicherung, Zuschussregelung für Tumorbehandlung, Vereinfachung durch die Chipkarte – auf diese werde ich noch zu sprechen kommen –, Strukturausgleich zwischen Gebietskrankenkasse und Hauptverband, Verlängerung der Übergangsregelungen für geringfügig Beschäftigte.
Die Gesetzesvorlage ist sehr gut. Die FPÖ wird die Zustimmung erteilen. Geschätzte Frau Bundesministerin! – Herr Bundesminister Haupt ist gerade nicht im Saal. – Die morgige „Kronen Zeitung“ wird die Frage in den Raum stellen (Bundesminister Mag. Haupt kehrt in den Sitzungssaal zurück): Warum muss es eine „e-Card“ geben und nicht, Herr Bundesminister, eine „Gesundheitskarte“?
Herr Bundesminister! Wir sind in Österreich, wir sind gewohnt, in unserer Heimat in deutschen Worten zu reden. Ich würde glauben, man hätte etwas Gutes getan, wenn man in Österreich die „Gesundheitskarte“ eingeführt hätte. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und Bravoruf des Bundesrates Mag. Gudenus.)
19.27
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