Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 187

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Oder: Ein weiteres Mitglied aus der Vorsitzenden-Konferenz wird in die Kontroll­kom­mission entsandt.

Oder: Satzungsautonomie. Die Universitätsvertretungen haben die Möglichkeit, sich an die jeweiligen Universitäts- und Studienangebotsstrukturen selbst anzupassen, ohne dass sie dazu eine Genehmigung des Ministeriums brauchen.

Und was ich auch für nicht dumm halte, ist die Einrichtung von Klubs, sodass man sich praktisch auch fraktionell bundesweit ein Stück zusammentun kann, wenn es darum geht, welche Personen in staatliche Behörden oder internationale Behörden entsandt werden. Und, und, und.

Und so möchte ich abschließend sagen: Es gibt die unterschiedlichsten Modelle, das ist mir sehr wohl klar, aber ich möchte hier klarstellen, das ist ein demokratisches Modell, von dem ich glaube, dass es eine Chance verdient. Und ich bitte Sie auch, vor allem hier in dieser Kammer, ihm diese Chance zu geben, denn ich glaube, wir sollten den Standorten vor Ort mehr Chancen geben und sollten darauf achten, dass die Politik, die vor Ort betrieben wird, auch in der entsprechenden Stärke vertreten wird, in Wien beziehungsweise auf Bundesebene. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

9.19

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


9.19

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines zu Beginn: Es wird jetzt immer so getan, als würde von unserer Seite behauptet, ein Initiativantrag sei im Rahmen des Parlamentarismus nicht möglich. Bitte, das haben wir nie behauptet.

Es ist allerdings schon die Frage, was mit einem Initiativantrag gemacht wird. Und wenn ein Initiativantrag einzig und allein dazu dient, Begutachtungsfristen auszu­schalten und Dinge zu machen, die an und für sich vom Ministerium kommen sollten, dann halte ich das schon für, sagen wir, zumindest etwas ungewöhnlich, auf jeden Fall für etwas, was kritisiert werden kann. Darum ging es und nicht um die Frage, ob ein Initiativantrag prinzipiell zulässig ist oder nicht. – Das nur zur Klarstellung.

Und weil mein Vorredner soeben erklärt hat, dass es unglaublich viele Treffen gab und dass unglaublich viel geredet wurde: Ich habe im Ausschuss an die zuständigen Beam­ten die Frage gestellt, wieso eigentlich ein Initiativantrag quasi vor einer Vorlage des Ministeriums gekommen sei und was denn passiert sei mit dem, was inzwischen im Ministerium ausgearbeitet worden war. Die Beamten haben mir die Antwort gegeben, es habe im Ministerium keine Vorarbeiten gegeben. Wenn also der Initiativantrag Mitte November gekommen ist und Sie uns jetzt Termine aufzählen, die seit September oder im Laufe des Jahres zu verzeichnen gewesen sind – na ja, wenn es offensichtlich, laut Auskunft des Ministeriums, keine Vorarbeiten gab, dann werden Sie jetzt wohl nicht behaupten, dass bei diesen Treffen so unheimlich konstruktiv und zielführend geredet worden ist.

Genau das ist es nämlich, was wir immer ankreiden: Es gibt schon Treffen, aber das sind Alibi-Aktionen. Es ist ja schön, wenn man sich trifft und redet. Wenn allerdings diese Gespräche Alibi-Funktion haben und nichts dabei herausschaut, dann ist schon die Frage zu stellen: Wie zielführend ist das Ganze überhaupt? (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Etwas Positives habe ich aber auch zu sagen. (Bundesrat Dr. Böhm: Erstaunlich!) Nicht, dass Sie mir vorwerfen, dass ich immer nur das Negative sehe; wenn es etwas Positives gibt, dann werde ich das natürlich auch anerkennen. Offensichtlich ist es nun


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